Zer
auszuführen sind. Schiffs-⸗Z., im deutschen Seerecht die
aͤber die Eintragung des Schiffs in das Schiffsregister (s. d.)
ausgestellte Urkunde. Das J.mnß auch bezeugen, daß die
zur Zührung der Nationals(Reichs)fia ge und zur Ein—
tragung, in das Schiffsregister egee Nachweisungen
geführt sind, sowie daß das Schiff zur Führung der Reichs⸗
flagge befngt sei. . Zertintkator, Zertifikatsaussteller,
e Rückbürge. Zertifizieren beglaubigen,
escheinigen.
——— (vom ital. cervello, Gehirn), Schlack
wurst, geräucherte Wurst aus feingehacktem Schweines,
— und würfelig geschnittenem Speck.
Zejarewitsch, Zefarewna, sdzar.
Zeschau, Heinr. Ant. von, sächs. Staatsmann, geb.
. Febr. 1788 zu Jessen bei Wittenberg, 1822 Geh. Finanz⸗
at in Dresden, 1831 Finanzminister, 1835 auch Rinister
des Auswärtigen, legte 1848 seine Umter nieder, 1851
—68 Minister des koͤnigl. Hanses, gest. 17. März 1870
n Dresden. —. Bgl. Wihleden (1874).
Zesen, Philipp pon, Dichter, geb, 8. Okt. 1619 zu
Prlorau bei Dessaukaiserl. Pfalzgraf und gekrönter Dichter,
gest. 18. Nov. 1688 in Hamburg; Grunder der Deutsch⸗
jesinnten Genossenschaft; schrieb über Sprache und Vers—
kunst (‚Deutscher Helikon“, 1640; „Hochdeutsche Sprach⸗
ibung“, 1648), Liebeslieder, Romane (.Die adriatische Rose⸗
nund“, 1645 2c.).
zoucze Fluß in Afrika, s. Ruango.
Zession (lat), die Abtretung einer Forderung an einen
dritten (Zessionär), damit se sie für seine Rechnung
tatt des bisherigen Gläubigers (Zebenten) gegen den
Schuldner gellend mache. Zessibet, abtretbar; Zessibi⸗
itũt, Abtretbarkeit; zessieren, aufhören, wegfallen.
Zetergeschrei, Gernft, im Mutelallet de Ruf zu
den Waffen; auch das Geschrei bei Betretung eines übel⸗
äters auf frischer Tat, um Verfolger und Zeugen herbei⸗
Zetes, Sohn des Boreas, s. Boreaden. lzurufen.
Zethos, Bruder des Amphion (f. d.).
Zetlandinseln, sJ. Shetlaudinseln.
Zettel, in der Weberei die schematische Darstellung
uuf Papier, nach der die Vorrichtung des Webstuhls
»orgenommen wird; auch s. v. w. Kette (f. d.).
Zettelbanken, s. Baͤnken.
Zettelmaschine, in der Weberei eine Maschine zum
Scheren (s. d) der Kette Gettel).
(spr. se Eugen, Pseudonym des flüm.
Scrttteners Jodokus Jos. Diricksens, geb. 4. April 1826
n Antwerpen, Förderer der fläm. Bewegung, gest. 10. Ott.
865 beliebter Volkserzähler („Rovwna“1815 1. a.).
Zetziche, Karl Eduard, Mathematiker und Physiket,
Jeb. 14. Mätz 1880 in Altenburg, 1880267 Telegraphen⸗
ngenieur beim Reichspostamt in Verlin, gest. das. 18. April
1884; Hauptwerk: „Handbuch der eictr. Telegraphie“
4 Bde. 1877 95).
Zeug, — Gezeug, früher Bezeichnung für das Ar—
illeriematerial. geugmeister, Befehlshaber der Geschütze.
S. auch Zeugperfonal.) — g., Webstoff, s. Gewebe: auch
v. w. Bierhefe; in der Schriftgießerei s. v. w. Lettern?
Ie s. Weberei. smetall (s. d.).
Zeugdrug, örtliche oder topische Färberei, die Her⸗
dellung farbiger Mufler auf Geweben durch Aufdrucken.
Beim Klotz- oder Modeldruck, der ältesten und einfachsten
Art, wird das Mufier auf einem Holzklotz eingeschnitten
ind dem Gewebe mit der Hand aufgebruckt. Im Groß
betrieb verwendet man Drudmafchinen. Die Plattendruck⸗
naschinen oder Verrotinen (nach ihrem Erfinder Perept
n Rouen benannt) arbeiten mit flachen Holzformen, auf
enen das Muster in Meffinglinien hervorragt, die Walzen
Fruckmaschinen mit vertieft gravierten Metallwalzen.
Beim Tafeldruck werden dir Farben direkt aufgedruckt;
im andern Falle werden die Zenge zunüchst nur mit Beize
. dy) bedruckt darauf firiert und getroͤcknet und dann
in die Farbebruͤhe gebracht, woobei die Farben nur an den
zebeizten Stellen Acae wãhrend sie aus dem übrigen
Zeug durch schwached Sleigen GBuntbleiche) wieder ent⸗
ernt werden Besondere Lrten des gsdee nit,
ieren s Animalisationd, Bandanedrug (s. d), Battick⸗
ruck G. d.. Berill druck (f d)d Fahe nebing (s. d.).
Zeuge, Person, die einen Vorgang, dem sie beigewohnt,
achgehends bestätigt (SBeweis gh ber veret Gegenwari
Artikel, die man unter Z vermißt,

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ei Rechtsakten erbeten wird, um der Wichtigkeit der Sache
inen Ausdruck zu geben (Solennitäts⸗, Instruments⸗8.).
Im allgemeinen ist jeder zur eidlichen Aussage über seine
Vahrnehmungen in Zivil⸗ und Kriminalsachen gehalten,
iußer wenn er dadurch anerkannte Pflichten gegen sich
elbst oder andere verletzen můßte Deutsche Zibilprozeß⸗
ordn. 88 878 fg., Strafprozehordn. Fg 48 fg. ).
Zeughaus, s. Arsenal.
Zeuglodönten, Jochzähner, fossile Gruppe der Fisch⸗
äugetiere aus dem Tertiür, Europas und Rordamerikas,
on gewaltiger Größe, mit gestrecktem Kopfe, duünner
Schnauze, oben mit 3 ein- und 1 zweiwurzligen kegel⸗
örinigen Vorder- und oben und unten jederseits 5 zweis
vurzligen, seitlich zusammengedrückten, mehrzackigen Back⸗
ähnen. — Vgl. J. Müller (1849).
Zeugma (grch.), Verbindung, grammatische Figur, wo⸗
hei ein eigentlich nuͤr zu einem Subsekt paffendes Präditat
auf, mehrere Suͤbjekte in der Konstruktion bezogen wird.
Zeugmeister, s. Zeug.
Zeugnisverweigerung, die Weigerung, das von
iner Behörde auf Grund des Gesetzes geforderie Zeugnis
Wbzulegen. Bei unberechtigter 8. (s. Zeuge) kann der
Richter, um das Zeugnis zu erzwingen (Zeugniszwang),
Ungehorsamsstrafen (Geld- vder Haftstrafe bis zu s Wochen)
und Zwangsmaßregeln (Haft bis 6 Monate) anwenden.
Zeugpersonal, das mit der Verwaltung des Artillerie⸗
und Waffenmaterials betraute Personal (Geugoffiziere,
Zeugfeldwebel); s. auch Artillerieoffiziere der Plätze.
Zeugung, Fortpflanzung (Generatto), das Hervor⸗
ringen neuer organischer Wesen (Tiere, Pflanzen) durch
hon hestehende, ist alss im Gegensfatz zu der unerwiesenen
pothese der Urzeugung (s. d) Ellern-8. (Tokogonie),
ind zwar entweder uͤngeschlechtlich (Monogonie) oder ge⸗
chlechtlich (Amphigonte). Vie Fortpflanzung geschieht
tets durch bes. ausgebildete Teile des urspruͤnglichen Or⸗
janismus und beruht auf Vermehrung der Tlememat—
oxganismen, der Zellen. Die ungeschlechtliche 3. beruht
entweder auf Teilung oder auf Knospung (s. d.). Die
ils Zellen losgelösten Fortpflanzungsleile heißen bei den
pflanzen Keimzellen (Keimkoͤrner, Sporen), bei den Tieren
Fier. Sie werden in eigenen Organen (Sporangien,
Ovarien) gebildet und können ßg entweder selbstäudig
u neuen Organismen weiter entwickeln (Parthenogenesis,
d.), oder bedürfen zu ihrer Weitereniwicklung der Be
ruchtuug (s. d.). Diese 3. durch Befruchtung, die ge—
chlechtliche 8., ist die verbreitetste und kommt durch die
BZereinigung des männlichen Zeugungsmittels (des Sa—
nens) mit dem, weiblichen (Ei) zusande. Same dud
Si werden in besondern Organen Geschlechtsorganen)
jsebildet, die entweder einem uͤnd demselben Individuum
ingehören Gwitter, Monözisten, namentlich bei Pflanzen),
der auf verschiedene (Mann, Weib, Diözisten, bes. bei
Tieren) verteilt sind. Zwittertiere Germaphroditen) be⸗
ruchten sich fast immer gegenseitig, entweder gleichzeitig
»der nacheinander. Vorkommen von Selbsthefruchtung ist
fraglich, zumal auch die beiderlei Sesciegtagrüane an
inem Individuum in der Regel Ie gleichzeitig reifen.
die Zestutung bei getrennten Gesch echtern geschieht ent⸗
veder innerhalb des weiblichen Organismus durch Ver⸗
nischung der Geschlechter (Begatiungy, oder der Sau—
ritt mit den isolierten Eiern außerhalb des weiblichen
Organismus in en S, Ei, Samen, Furchung,
Imbryo.) Geschlechtliche und ungefchlechtliche 3. können auch
abwechseln et s. Ammenzeugung).
Zeucungsorgane, s. Geschlechtsorgane.
eugungsvermögen, Potenz, die Fühigkeit, Nach—
ommen zu erzeugen, tritt auf mit der Zeit der Geschlechts⸗
reife. Das des Mannes dauert etwa vom 16. vis
jegen das 70. Lebensjahr, die Konzeptionsfähigkeit der
Frau beginnt mit dem Auftreten der Menstruation und
dauert bis zu den klimakterischen Jahren.
Zeulen roda, Stadt im Fürstent. Reuß ä. L., (1905)
2775 E., Amtsgericht; Strumpfwaren-, Metallwaren⸗,
xylolithfabrikation.
Zeuner, Gustav, Mechaniker und Physiker, geb. 30. Nov.
1828 zu Chemnitz, gründete den „Ziwilingenieur“, den
rx 185357 redigierte, 1885 Prof am Polytechnikum in
Zürich, 18635—68 Direktor desselben, 1871 —75 der Berg⸗
alademie Freiberg, 1873 — oo auch des Polytechnikums
ind unter C und Keaufzusuchen.