zwischen verschiedenen Ländern für ihre gegenseitigen Forderungen und
Verpflichtungen; und da das Gold einen festen Preis hat, ergibt sich
auch daraus die Festigkeit der Wechselkurse unter normalen Verkehrszuständen
 bei den Goldwährungsländern. Die Ausgleichung durch Gold
ist allerdings nur die letzte Ausgleichungsmöglichkeit, die erst gewählt
wird, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind. Keineswegs
nuß jedes Defizit, das aus dem Warenverkehr zweier Länder hervorgeht,
durch Gold ausgeglichen werden. Den Wareneinfuhrüberschuß, den
Deutschland anderen Ländern zu zahlen hat, kann es z. B. auch
dadurch zahlen, daß es für Frachtdienste Zahlung zu beanspruchen hat
oder daß es fremde Effekten zur Zahlung ins Ausland schickt, oder daßs
Kredit in Anspruch genommen wird, indem das Ausland Kapitalien
zur Anlage nach Deutschland sendet, wozu es durch einen höheren
Diskontsatz veranlaßt werden kann. Erst wenn alle anderen Ausgleichsmöglichkeiten
 erschöpft sind, muß in letzter Linie das Defizit durch
Goldausfuhr ausgeglichen werden.
Der Krieg hat diese normalen Verkehrs- und Ausgleichsverhältnisse
vollkommen verändert. Zunächst hatte Deutschland in immer wachsendem
 Maße gegenüber allen neutralen Ländern eine weit größere Warenainfuhr
 als Warenausfuhr. Der Export zahlreicher Waren ins Ausland
war überhaupt gesetzlich verboten. Für andere Waren verbot sich die
Ausfuhr von selbst, weil diese Waren in Deutschland dringend
zebraucht wurden. So ergab sich in immer steigendem Maße die Notwendigkeit
 für Deutschland, Zahlungsverpflichtungen an das Ausland
zu erfüllen. Die üblichen Ausgleichungsmöglichkeiten außer der Versendung
 baren Geldes waren aber für Deutschland sehr reduziert. Die
Gewinne aus dem Seetransportgeschäft fielen nahezu ganz fort; der
Ertrag ausländischer Kapitalanlagen hatte durch den Erlaß von Zahlungsverboten,
 durch Beschlagnahme deutschen Besitzes in fremden
Ländern und durch die Moratorien eine wesentliche Einschränkung erfahren.
 Die Versendung ausländischer Effekten war also sehr erschwert.
Damit war ein großer Teil der Mittel, mit denen im Frieden die Zahlungs- -
verpflichtungen ans Ausland erledigt werden können, uns entzogen.’
Mit Gold zu zahlen war aber ganz unmöglich, weil der Goldexport
gesetzlich verboten war.
War also Goldzah'ung unmöglich und konnte man auch keine
Devisen oder aus'’ändischen Noten erhalten, so blieb nur Zahlung mit |
deutschen Banknoten übrig. Diese haben aber als ‚Geld nur Gültigkeit
innerhalb Deutschlands, sie können nicht durch Einschmelzen wie die
Goldmünzen zu internationalem Geld gemacht werden, sie können
daher im Ausland nur wiederum zu Zahlungen nach Deutschland benutzt