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konnten nach oben hin Schwankungen eintreten, aber der Marktpreis
für Gold hätte sich auch über diese Grenze nicht wesentlich heben
können, wenn man jederzeit das gemünzte Gold hätte in Metall zurückverwandeln
 können, Hätte man also jederzeit vollwichtige Sovereigns
erhalten und zu Barren einschmelzen können, so hätte sich der Marktpreis
 nicht über den Münzpreis erheben können; denn wäre der Markt--preis’des
 Gol&amp;es höher gewesen als dem Münzpreis entspricht, so wäre:
es lukrativ gewesen, sich durch Einschmelzen gemünzten Metalles dem
Vorteil des höheren Marktpreises zu verschaffen. Nach der damaliger
Geldverfassung Englands war aber diese Möglichkeit, sich beliebige
Mengen Goldmünzen zu diesem Zweck zu verschaffen, ausgeschlossen,
Der Goldverkehr unterlag mannigfachen gesetzlichen Beschränkungen;
Handel und Export englischer Goldmünzen war überhaupt verboten,
ebenso ihr Einschmelzen und die gewerbliche Verwendung sowie Ankauf
und Verkauf der daraus zu bildenden Barren. Erst wenn die Goldmünzen
durch Abnützung in ihrem Gewicht unter das Passiergewicht gesunkem
und damit demonetisiert waren, waren sie dem Inhaber zu beliebiger
stofflicher Verwendung durch das Inland freigegeben. Wer Gold zum
Zwecke der Ausfuhr verkaufen wollte, mußte schwören, daß dieses
Gold nicht aus dem Courantgeld Englands stamme. Brauchte also»
jemand dringend Gold zu Exportzwecken, so mußte er das Metallangebot
 unter Umständen auch annehmen, wenn es für ihn teurer war
als der Münzpreis: „Wer für gewerbliche Zwecke oder zur Ausfuhr Gold
brauchte, war gezwungen, wenn er die Beschränkungsgesetze nicht
übertreten wollte, Gold auf dem Markt zu erstehen und dafür eventuell
mehr zu zahlen, als der Münzpreis betrug. Benützte er für seine Zwecke
das Goldgeld, so machte er sich strafbar*).‘“ Erst im Jahre 1819 wurde
durch Gesetz alles aufgehoben, was den Handel in Gold und Münzmetall
eingeengt hatte. War auch keine obere Preisgrenze für Gold festgelegt,
so hatte sich doch der Marktpreis des Goldes vor der Bankrestriktion
nur in Ausnahmefällen über den Münzpreis erhoben, so z. B. im Herbst
1795, als inıolge ungewöhnlich großer Metallausfuhr der Goldpreis sich
auf £ 4. 4 erhöhte?). Nach der Bankrestriktion war diese Erhöhung
nicht nur sehr häufig und eine fast allgemeine Erscheinung, sondern
eire so bedeutende, wiv sie früher nie vorgekommen war. Zwar entfernte
sich in der ersten Zeit nach der Restriktion der Münzpreis nicht wesentlich
 vom Marktpreis: erst im August 1800 ging er auf £ 4. 4. 5 in die
Höhe und blieb dann dauernd hoch. Im Jahre 180g stieg er auf £ 4. 12

1) Vgl. Wolter, a. a. O0. S. 61.
2) Bouniatian, a. a. O0. S. 178