30 —

Geld im Umlauf zu bringen, sondern sie werden in Form von Darlehn
an den Staat oder an Kaufleute ausgegeben — also gegen Forderungsrechte,
 die die Bank ihrerseits erwirbt. Dann hängt alles von der Art
der Geschäftsführung der Bank, nicht aber von der Notenmenge
ab, ob und inwieweit auch unter diesen Verhältnissen die Notenausgabe
nur berechtigten Kreditbedürfnissen des Staats und des Handels dient,
oder ob sie darüber hinausgehend zu einer den ganzen Kredit gefährdenden
 Papiergeldwirtschaft führt‘“2),
Für die Art der Geschäftsführung war vor allem maßgebend, ob
und inwieweit sie ihren Kredit der Regierung zur Verfügung stellte,
und es ist für den Geldumlauf von größter Bedeutung, ob die Noten
gegen solide Handelswechsel oder als Darlehen an die Regierung ausgegeben
 wurden, Bei der Hingabe von Noten im Wege der Diskontierung
von Handelswechseln findet überhaupt keine eigentliche Vermehrung
der Zahlungsmittel statt, sondern nur eine kurzfristige Kreditierung
von Zahlungsmitteln, denn diese Notenausgabe erfolgt so, daß die
Wechselverkäufer auf Grund bereits vollzogener Warenverkäufe die
Wechsel einreichen, so daß nach kürzester Frist regelmäßig bei Fälligkeit
der Wechsel die Noten wieder zur Bank zurückfließen. Ein Zahlungsmittel
 — der Wechsel — wird durch ein anderes Zahlungsmittel — die
Note — ersetzt. Anders bei den Darlehen an den Staat. Hier gehen
die Noten nicht aus bereits getätigten Handelsgeschäften hervor,
sondern in einseitiger Weise werden der Regierung neue Zahlungsmittel
gegeben, die sie ihrerseits für alle möglichen Ankäufe benutzen kann.
Die Rückzahlung ist oft erst nach längerer Zeit und in unbestimmten
Terminen zu erwarten. Meist kommen die Noten auf dem Weg der
Steuerzahlung an die Bank zurück: ‚Wegen dieses Fehlens der rege]l-!)

 Diehl, a. a. O. S. 235. Aretz, der mit Recht auf die Bedeutung hinweist,
welche der Art der Notenausgabe für die Entwertung der Noten zukommt, zitiert
meine obige Äußerung mit dem Bemerken: „Auch hier wird der Wesensunterschied
zwischen Kreditbedürfnissen des Staates und der Erwerbswelt vernachlässigt‘
(a. a. O. S. 97). Aber gerade in meinem Ausdruck „berechtigte Kreditbedürfnisse
des Staates‘ und „Art der Geschäftsführung“‘ sollte doch implicite enthalten sein,
daß ich die Art und Weise der Notenausgabe hierbei in Betracht zog. Auch tadelte
ich kurz danach, daß Ricardo auf die Art der Notenausgabe nicht Rücksicht
genommen habe (S, 236). Ebenso sage ich ausdrücklich an anderer Stelle, daß
die Bank von England in der Art der Notenausgabe hätte vorsichtiger sein müssen
(S. 235). Damit wollte ich sagen, daß sie namentlich in ihren Darlehensgewährungen
soweit sie nicht auf Grund von Handelswechseln erfolgten, zurückhaltender hätte
sein müssen, Auf Einzelheiten der Politik der Bank von England ging ich deshalb
an dieser Stelle nicht ein, weil es mir dort auf eine Kritik der Einseitigkeit der
Ricardoschen Quantitätstheorie ankam und nicht auf eine Kritik des Verfahrens
der Bank von England.