währung, d. h. eine Währung mit starkem ‚„„Goldkern‘“ in der Reichsbank
 (2000—2200 Mill. M. ohne Kriegsschatz), wobei der innere Goldamlauf
 mit Noten, die nicht in bar eingelöst zu werden brauchten,
gesättigt würde und der Goldschatz der Reichsbank für den Zahlungsverkehr
 mit dem Auslande reserviert bliebe. Heyn entscheidet sich
für die zweite Lösung und behauptet, daß dieses uneinlösliche Notengeld
 die Funktionen des Geldes nicht nur ebensogut, sondern besser
als das Goldgeld der Goldwährung erfülle. Indem der Staat dieses
Papiergeld mit der Fähigkeit ausstatte, Geldschulden vom gleichen
Nominalbetrag zu decken, erlange es Brauchbarkeit und Kostspieligkeit.
 Brauchbar sei es zweifellos wegen seiner gesetzlichen Zahlkraft,
kostspielig deshalb, weil der Staat dieses Papier nicht umsonst abgebe,
also die Beschaffenheit eines solchen Papieres den Staat etwas koste,
Der Preis des staatlichen Notengeldes werde sich auf der Höhe des
früheren Metallgeldes halten können, denn der Staat, der Noten im
Nennwert von Einer Mark ausgebe und diese mit gesetzlicher Zahlkraft
in entsprechender Höhe ausstelle, werde diese Noten nur zu demselben
Werte ausgeben wie früher das Effektivgeld. Also wenn z. B. Eine
Mark der Goldwährung den Wert von etwa 40 Stück Weißbrötchen
verkörpert hätte, so werde der Staat auch die Eine-Mark-Note auf
diesem Werte halten: „Die Empfänger werden das neue Notengeld
teils zu diesen Preisen annehmen müssen, weil sie als Kreditgeber des
Staates oder als Staatsdiener oder aus sonstigen Gründen das nicht
weigern können, teils werden sie es freiwillig dazu annehmen in dem
Bewußtsein, daß das Notengeld den gleichen Nennwert und die gleiche
gesetzliche Zahlungskraft besitzt wie das frühere Metallgeld, und in
der Erwartung, daß es auch die gleiche Kaufkraft erlangen werde.‘
Herrschte aber solches Vertrauen zudem neuen Gelde,-so-würden-auch
bei_Kreditgeschäften--keine-Goldklauseln.. und...keine...höheren Preise
vereinbart. Bei dieser Sachlage bliebe die Basis, die gesetzliche Zahlkraft,
 unverändert. Aber auch die weiteren Elemente des Wertes, die
Beschaffungskosten und die Kaufkraft, blieben die gleichen, denn der
Staat werde darauf bedacht sein, das Notengeld so teuer wie möglich
abzugeben, und solange das geschehe, hätten auch die anderen Besitzer
von Notengeld keinen Grund, dasselbe billiger abzugeben, als, das ehemalige
 Metallgeld. Solange das Vertrauen zum Papiergeld erhalten
bliebe, sei seine Kaufkraft ebenso groß wie die des Goldgeldes, an dessen
Stelle es trete. Das nötige Vertrauen läge aber bei einer Goldkernwährung
 in dem großen Goldschatz der Zentralbank, der zwar niemandem
 zugänglich sei, aber doch dieses Vertrauen stütze, Falsch sei es,
anzunehmen, daß das Goldgeld größere Wertstabilität habe gegenüber