vor allem die Aufgabe des allgemeinen Tauschmittels hat, also einen
einheitlichen und einfachen Ausdruck der Preise aller zum Angebot
gebrachten und nachgefragten Güter in Mengen derselben Einheit zu
ermöglichen, so muß es auch ein Ding sein, welches Wert hat, und zwar
Wert von der Art, wie der Wert der Gegenstände des wirtschaftlichen
Verkehrs.
Die zweite These Heyns lautet: Das Geld braucht nicht Stoffwert
 zu haben: „worauf dieser Wert (d. h. der Wert des Geldes) ‚beruht...
ist an sich gleichgültig. Er braucht an sich nicht ‚Substanzwert‘ zu
sein, Es ist also an sich nicht notwendig, daß das Geld einen besonderen
‚Stoffwert‘ hat, d. h. daß es auf Grund seiner stofflichen Brauchbarkeit
Wert besitzt, oder in dem Sinne, daß es seiner körperlichen Eigenschaft
wegen auch noch zu anderen Zwecken als zur Ausübung der Geldfunktion
 geeignet wäre, wie z. B. das Goldgeld als Edelmetall zu indistriellen
 Zwecken, noch in dem Sinne, daß es sich ganz besonders
oder allein zur Herstellung von Münzen als Repräsentanten des Geldes
eignete, und daß diese spezielle Brauchbarkeit (neben der ‚Kostbarkeit‘),
indem sie die Nachfrage des Staates zum Zwecke der Versorgung des
Verkehrs mit den erforderlichen Geldzeichen hervorriefe, ihm seinen
Wert verliehe‘“ 1). — Auch dieser These kann ich zustimmen, soweit
das Geld als staatliches Zahlungsmittel betrachtet wird. In der
Tat kann der Staat allen Dingen die Eigenschaft als Geld geben; es
steht durchaus in seiner legislatorischen Macht, auch Papierzetteln
gesetzliche Zahlungskraft und damit die Qualität als Geld zu verleihen.
Das Geld als gesetzliches Zahlungsmittel braucht keinen Stoffwert zu
haben; ob es aber auch seine wichtige Funktion, als Preisfixierungsund
 Preisvergleichungsmittel zu dienen, erfüllen kann, ist eine andere
Frage. Diese Frage entscheidet sich danach, alı das sioffwertloseGold
dasselbe Vertrauen und dieselbe relative Wertstahilität-genießer
kann, wie das "Geld mit. Stoffwert. Heyn behauptet, daß dieses der
Fall sei, und zwar will er die Wertbasis des Chartalgeldes darin finden,
daß er die Elemente des Güterwertes auch beim Papiergeld als vorhanden
annimmt. Den allgemeinen Gesetzen der Preisbildung der Güter unterliege
 auch das Papiergeld ; da nach diesen allgemeinen Gesetzen „Brauchbarkeit‘
 und „Kostspieligkeit“ die Bestimmungsgründe des Güterwertes
 seien, müßten diese auch beim „guten“ Papiergeld aufgezeigt
werden. Wenn Heyn diese elementaren Vorbedingungen der Wertbildung
 auch beim Papiergeld vorfindet, so kann ich ihm auch hierin
zustimmen. Zweifellos ist es „brauchbar“, da man mit diesem Gelde

ı) Die Erfordernisse des Geldes, Zeitschr. 1, Sozialwissenschaft, 1911, S, 152.
RK, Diehl, Geldwesen und Valuta. °