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herzustellen, ist immer das MiBtrauen vorhanden, daß diese Menge
leicht vergrößert werden kann, daher immer eine Tendenz zur Entwertung
 des, „Papiergeldes, möglich: "Die Werterhaltung, und damit
das gedeihliche Funktionieren des Notengeldes, ist aber — ebenso wie
die Werterhaltung jedes anderen Gutes — dadurch bedingt, daß nicht
nur die Grundlagen seines Wertes in Wirklichkeit unverändert erhalten
bleiben, sondern daß auch der Glaube hieran nicht ins Wanken gerät‘ 1).
Dieser Glaube ist bisher stets ins Wanken geraten. Heyn legt viel zu
ainseitig das Gewicht auf die Staatsmacht und die gute Absicht des
Staates, die Wertstabilität zu erhalten.. Er sagt: „Daß der Staat diese
gesetzliche Zahlkraft nicht herabsetzt und daß er selbst nach wie vor
das neue Geld zum Nominalwert annimmt, versteht sich in einem geordneten
 Staatswesen, das es mit seiner Pflicht der Regelung des Geldumlaufs
 genau nimmt, von selbst. Bei dieser Sachlage bleibt dann
aber die Basis des Geldwertes, die gesetzliche Zahlkraft, unverändert
 und wird ihre Verwertbarkeit, sowohl was das Anwendungsgebiet,
 als auch was die Bedingungen der Anwendung anlangt, in dem
früheren Umfang erhalten‘“*).
Woran muß diese gute Absicht des Staates immer wieder scheitern ?
Machen wir uns klar, was der Staat auf diesem Gebiete leisten kann,
Er kann immer nur dekretieren: dieses Papier hat den und den
Nominalwert, z. B. hundert Mark. Dafür muß jeder Bürger bei allen
Zahlungen den Schein annehmen, aber wieviel an_ Waren er für.diesen
Schein erhält, dies zu bestimmen, liegt nicht in der Macht des Staates,
wenn nicht unsere ganze ndtwidvalistische Gesellschaftsordnung preisgegeben
 werden soll. Der Staat kann zweierlei nicht hindern: 1. Wenn
jemand z. B. beim Kauf einer Ware einen solchen Schein zu hundert
Mark dem Verkäufer gibt, kann der Verkäufer sagen: wenn du mir
statt in Papier in Gold zahlst, bin ich mit 98 M. zufrieden. Das ist die
allgemein bekannte Erscheinung des Agios des _Metallgeldes, des. Dis:
agios des Papiergeldes.. Sollte aber der Staat etwa durch scharfe Straf-Bestimmungen
 Zahlungen in Metallgeld ganz verbieten oder alles Metallgeld
 einziehen, SO kann er keinesfalls hindern, daß z. die Preise sich
dann ganz allein und ausschließlich nach dem Werte dieses Papiergeldes,
 d. h. eines reinen Vertrauensgeldes, bilden. Auch die denkbar
beste Organisation der Papiergeldausgabe wird eine starke Erhöhung
aller Warenpreise nicht hindern können, und diese Preiserhöhung ist
um deswillen volkswirtschaftlich bedenklich, weil sie nicht auf den

1) Zur Verteidigung der Chartaltheorie des Geldes, in Conrads Jahrbüchern,
51. Bd., S. 781.
2) Ebenda.