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realen Ursachen der Marktpreisbildung, also z. B. auf der Knappheit
der Waren beruht, sondern auf einer Entwertung des Tauschmittels
infolge des mangelnden Vertrauens zum Papiergelde. Insofern stimme
ich durchaus Lansburgh zu, wenn er diese Einwendung einmal in
die kurze Formel kleidet: „Alles, was die Staatsgewalt dem Gelde gegenüber
 vermag, ist auf das rein ‚Deklaratorische‘ beschränkt, dagegen
vermag der Staat nichts in ‚valorisatorischer‘ Hinsicht!).“
Die theoretischen Mängel der Heynschen Auffassung treten noch
klarer hervor, wenn wir seine praktischen Reformvorschläge und ihre
Begründung kritisch betrachten. Sein wichtigster Vorschlag geht dahin,
unseren heutigen Kriegswährungszustand auch im Frieden beizubehalten,
d, h. es soll ein Goldschatz bei der Reichsbank aufbewahrt werden,
der dem Zweck dienen soll, die auswärtigen Wechselkurse auf dem
Paristande zu erhalten und außerdem durch sein bloßes Dasein ein
gewisses Vertrauen zu der Sicherheit der umlaufenden Noten zu gewähren.
 Diese Noten sollen aber nicht in bar einlöslich sein.
Vorsichtiger als in der Broschüre „Unser Geldwesen nach dem
Kriege‘ drückt sich Heyn in dem Aufsatz „Der Goldschatz der Reichsbank
 und seine Bedeutung im Kriege und nach dem Kriege‘?) aus.
Dort sagt er, daß es zwei Wege gäbe, um dem Ziele der Entgoldung
des Verkehrs näher zu kommen. Der eine sei folgender: „Das Nächstliegende
 wäre es, den jetzigen Zustand, bei welchem die Reichsbank
von der Verpflichtung zur Einlösung der Noten in Gold entbunden ist,
unverändert fortbestehen zu lassen. Dann würde der Goldschatz der
Reichsbank auch in Zukunft für den Inlandsverkehr gesperrt sein und
von niemandem mehr in Anspruch genommen werden können. Der
Reichsbank würde lediglich die Verpflichtung auferlegt werden, für die
Aufrechterhaltung der Parität und für die Stabilität der Wechselkurse
gegenüber dem Auslande zu sorgen und deshalb für Ausfuhrzwecke
Gold abzugeben‘“*). Heyn hat jedoch selbst Zweifel, ob bei diesem
Zustand der Währung unser Kredit im Auslande aufrecht erhalten
bliebe. Er gibt daher noch einen zweiten Weg an, den er als den besseren
bezeichnet: „Besser wäre es aber immerhin, wenn die Einlösbarkeit
der Noten in Gold wiederhergestellt werden würde. Damit
würde allerdings die bisherige Sperre des Goldschatzes der Reichsbank
aufgehoben und dieser rechtlich dem Zugriff auch der inländischen
Interessenten preisgegeben werden. Wenn es aber als Ehrenvoflicht

‘) Die Kriegskostendeckung und ihre Quellen, Berlin 1915. 5S. 55.
? Zeitschrift für Sozialwissenschaft, 1916, Heft ı.
3) Ebenda S. 40.