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keineswegs eine ausreichende theoretische Begründung für ihren Standpunkt
 geboten haben.
Sehen wir zu, wie Heyn sich über diesen Punkt äußert, Über die
Frage der Regelung der Geldmenge gibt er entweder nur ganz vage
allgemeine Sätze, wie z. B.: Die Gefahr einer Inflation sei nicht zu befürchten
 bei Völkern, die ihr Geldwesen nach „Streng wissenschaftlichen“
 Grundsätzen einrichteten, und bei welchen die von der Zu--stimmung
 des Parlaments abhängigen Gesetze über die Menge des aus--zugebenden
 Geldes beschlössen!). Oder: kein Staat, der sich bei seinen
Dispositionen von „vernünftigen‘ Erwägungen leiten ließe, werde anders.
als etwa unter dem Druck äußerster Not zu einer „uferlosen‘“ Notenausgabe
 gelangen ?), „Wir leben ja nicht mehr im Zeitalter der Assignaten,.
geben neues Geld nur heraus, soweit das Gesetz es gestattet, und lassen
uns auch innerhalb dieser Grenzen von gesunden Prinzipien, ganz besonders
 von der Rücksicht auf die Erhaltung des Vertrauens und von
dem Bestreben, eine ungesunde Überspekulation und Überproduktion
zu verhüten, leiten‘). — Mit solchen allgemeinen Redewendungen ist.
natürlich nichts anzufangen, und es liest sich wie Selbstkritik, wenn
Heyn sagt: „Im einzelnen müssen die Grundsätze der Geldschöpfung
erst noch festgestellt werden. Die Wissenschaft ist hier noch weit:
im Rückstande‘%),
Außerdem macht Heyn konkretere Vorschläge, wie diese Regelung
vor sich gehen soll. Es geht daraus hervor, daß er sich diese Regelung:
in analoger Weise zu der Regelung bei dem System der strengen Goldwährung
 denkt. Wie bei diesem System zu dem festen Goldvorrat
noch ein elastischer Vorrat von Noten und Giralgeld komme, solle
auch bei der Chartalwährumg ein solcher doppelter Geldvorrat vorhanden
sein: „Wir brauchten nur unseren festen Minimalbedarf an Geldzeichen,.
der ungefähr unserem Bestand an Goldgeld, wie er vor dem Kriege
war — einschließlich des Goldschatzes der Reichsbank — entspricht:
(unter Einziehung des Goldgeldes), in Papiergeld herzustellen und dieses.
definitiv auszugeben, und dann die Reichsbank zu ermächtigen,.
daneben (wenn wir den Friedensmaßstab anlegen) vorerst etwa bis zu
1500 Mill. M. Notengeld leihweise auf Kredit gegen Diskontierung von.
Wechseln oder Lombardierung von Wertpapieren auszugeben, während
im übrigen, abgesehen davon, daß die prozentuale Golddeckung weg-*)

 Chartaltheorie, S, 790.
*) Ebenda S. 793.
3) „Der Goldschatz der Reichsbank‘“ usw. Zeitschrift für Sozialwissen-.
schaft, 1916, Heft 1, S, 35.
1 Chartaltheorie, S. 794.