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und seine Schöpfung aufzustellen: 1. die Geldschöpfung muß so geordnet
 sein, daß man für seine Leistungen Geld bekommen kann; 2. das
Geld muß von der Art sein, daß es verschwindet mit der Konsumtion
der Güter, zu deren Anschaffung es dient. Da es Konsumgüter repräsentiere,
 dürfe es diese nicht überleben. Solches Geld existiere bereits:
es sei die Reichsbanknote, gegründet auf dem akzeptierten Warenwechsel.
 Diese Reichsbanknote sei das „klassische Geld‘: „Der Inhaber
des akzeptierten Warenwechsels beansprucht bei der Reichsbank Geldzeichen
 auf Grund des Nachweises, daß im entsprechenden Umfange
Werte geschaffen und der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt sind‘“
(Wesen usw., S. 35). — Bendixen meint, daß man, auf dieser Basis
fortschreitend, dem Staate oder der von ihm eingesetzten zentralen
Geldquelle eine Geldschöpfungspflicht zuschreiben könne; der Staat
habe dafür zu sorgen, daß Geldzeichen als Legitimation für Gegenleistungen
 in dem durch die Vorleistungen bedingten Umfange vorhanden
 seien. Er müsse also neuschöpfend auftreten, wenn mit dem
Fortschritt des wirtschaftlichen Lebens die Produktion wachse und
müsse bei sinkender Produktion für die Einziehung der Geldzeichen
Sorge tragen. Hier habe man das „klassische Geld‘, welches im Parallelismus
 mit dem Entstehen und Vergehen der Konsumgüter erscheine
und verschwinde, und welches unbelastet durch den Wert seines Stoffes
die dienende Funktion, zu der es berufen sei, erfülle, ohne das Wertverhältnis
 der abzuwägenden Werte durch die’ Influenz seines eigenen
Wertes zu stören (Wesen usw., S. 36). Der Banknote soll gleichstehen
als „klassisches Geld“ das Giroguthaben, das die Reichsbank auf Grund
diskontierter Wechsel schafft, Geld in notaler und giraler Gestalt sollen
zusammen das „klassische Geld“ bilden. — Dieses „klassische Geld“
zu schaffen, wird als Pflicht des Staates bezeichnet: „Geld ist ohne
Rücksicht auf den Herstellungsstoff staatlich gesetztes Zahlungsmittel.
Der Staat oder die unter seiner Autorität wirkende Zentralnotenbank
hat die Pflicht, dem Verkehr die Geldzeichen zur Verfügung zu stellen,
die in der Hand des Einzelnen Anweisungen auf Gegenleistungen auf
Grund seiner Vorleistungen darstellen. Nicht auf Gold, sondern auf.
Geld richtet sich das Verkehrsbedürfnis‘““ (Währungspolitik, S, 12).
So erscheint es Bendixen, wie er es in seiner letzten Schrift ausdrückt,
 als sinnlos, vom Standpunkt der reinen Logik, wenn man das
Geld mit einem Währungsmetall verkette, sobald man die Nominalität
der Werteinheit erfaßt habe: „Dieser Widersinn kennzeichnet die Goldwährung
 als Werteinheit schlechthin, einerlei, ob man das Gold bei
der Zentralbank konzentriert bewahrt und nur Noten mit Annahmezwang
and ohne Bareinlösung umlaufen läßt, oder — was bisher das übliche