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in Ware verwandelt, Er ist mit seinen Mitteln zu Ende. Für die Ware
hat. er einen Käufer gefunden, der aber Kredit beansprucht, weil er
Zeit braucht, Unterabnehmer zu finden, und auch nicht sofort Geld
arhält. Der Käufer also akzeptiert einen Dreimonatwechsel, den der
Fabrikant bei der Reichsbank in. Diskont gibt. Jetzt hat der Fabrikant
wieder Geld, kann Rohmaterial kaufen, seine Arbeiter bezahlen und
neue Ware herstellen. Nach 3 Monaten bezahlt der Käufer seine Wechselschuld
 an die Reichsbank aus den für die Ware einkassierten Geldern.
Zugleich übernimmt er die neue Warenpartie, und das Spiel wiederholt
sich‘‘ (Wesen des Geldes, S.. 33). — Gerade dieses Beispiel ist charakteristisch
 für Bendixens Art und Weise, theoretische Darlegungen zu
geben. Er nimmt hier einen Fall, der uns zeigen soll, daß alles sich nur
um Warenvermittlung dreht, daß das Geld nur eine „symbolische‘ Rolle
spielt, daß der ganze Warenumsatz sich glatt und ohne Schwierigkeiten
abwickelt. — Wie aber, wenn der Käufer seine Wechselschuld an die
Reichsbank nicht aus den für die Waren einkassierten Geldern bezahlen
kann, weil er die Waren nicht verkaufen konnte? Hier muß ganz
unabhängig vom Warenumsatz sein Vermögen, bzw. das der übrigen
„als zahlungsfähig bekannten Firmen oder Personen“ die Garantie
bieten, daß die Noten wirklich „so gut wie Geld‘ im Umlauf angeaommen
 werden.‘ — Wie man sieht, ist die „klassische“ Geldschöpfung
aicht als ein einfaches, aus dem Warenverkehr sich ergebendes Rechen-»xempel
 anzusehen, so daß das Geld und ebenso die Banknote nur
eine Rechnungseinheit wäre, nur ein Symbol für die Waren, die umgesetzt
 werden; sondern es ist die reale unbedingte Sicherheit, die in
der Gewißheit liegt, daB der Noteninhaber Geld und nicht „Ware““ für
die Note erhalten kann, welche der Banknote die wichtige Rolle im
Zahlungswesen verleiht. Also nicht deshalb ist die Banknote ein Geldzeichen,
 weil in entsprechendem Umfange ‚Werte‘ geschaffen sind,
sondern weil der Noteninhaber die ausgebende Bank für kreditwürdig
hält. Was für das sogenannte „notale‘“ Geld gilt, trifft ebenso zu für
den bargeldlosen Scheck- und Giralverkehr. Schecks und Giroübertragungen
 können Gelddienste verrichten, weil auch diese Kreditmittel
sich auf Grund einer realen Geldbasis abspielen; auf Grund der Guthaben,
 welche die Konteninhaber besitzen, oder auf Grund eines Kredits,
der ihnen eingeräumt wird, kann sich ein ausgedehnter Zahlungs- und
Verrechnäungsverkehr ausbilden, der aber doch immer seinen letzten
Rückhalt, seine eigentliche Basis in dem Geldsystem hat, auf dessen
Grundlage erst diese Zahlungsmethoden sich ausbilden können. Es ist
also ganz unmöglich, das notale oder girale Geld als originäre Geldschöpfung
 anzusehen; es handelt sich lediglich um Kreditmittel, um