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kann. Bendixen sagt einmal (Währungspolitik, S. 24): „Ich verspreche
mir von einer Neuordnung des Reichsbankgebietes unter der gegenwärtigen
 Leitung nicht viel Gutes. Ich frage mich ängstlich, ob der
Chirurg, der die Operation machen soll, auch genug Anatomie versteht.‘
Um bei diesem Vergleich zu bleiben, möchte ich meinerseits die Knappsche
 Geldtheorie mit einem ärztlichen Instrumente vergleichen, das
nur in der Hand eines geübten Chirurgen angewandt. werden sollte,
weil es sonst Unheil stiften kann. Mir scheint Bendixen nicht der
Chirurg zu sein, dem man eine Operation am deutschen Geldwesen
anvertrauen darf,
Bendixen hat in seinen Erwiderungen!) gegen meine Kritik,
die ich zuerst im Bank-Archiv 1916 veröffentlicht hatte, keine
neuen Gesichtspunkte hervorgebracht. Der Hamburger Bankdirektor
 Max Schinckel hat sich meinen Ausführungen gegen
Bendixen angeschlossen und speziell meine Zweifel an der Zweckmäßigkeit
 der „klassischen“ Geldschöpfung Bendixens, nämlich der
Schaffung von Geld auf Grund von Warenwechseln mit einigen aus
der Praxis geschöpften Beispielen bestätigt, So sagt er z. B.?): „Wie
aber, wenn bei Fälligkeit der Wechselschuld die Ware noch nicht verkauft
 werden konnte? Hier würde Bendixen sich wahrscheinlich
mit einer Prolongation des Wechsels helfen, Noch viel näher der Praxis
kommt die weitere Frage: „Wie aber, wenn die fast gleichzeitig mit
dem 90 Tage nach Sicht gezogenen Wechsel von Amerika eingetroffene
Ware bereits 14 Tage nach Akzept und Diskontierung des Wechsels
zu Gelde gemacht und ins Inland weiterverkauft, der Akzeptant jedoch
abermals einen dreimonatlichen „‚Warenwechsel‘“ gegen dieselbe Ware
gezogen und bei der Reichsbank diskontiert hat, und die Ware bis
zum Verfall des ersten gegen sie gezogenen Wechsels noch mehrmals
die Hände gewechselt und jedesmal einen neuen ‚„Warenwechsel‘“ geschaffen
 hat?‘ Sollten solche „Warenwechsel‘“ wirklich mehr Notendeckungswert
 für die Reichsbank haben, wie die „Bankwechsel‘, die
der Exporteur als Rimesse von einem überseeischen Kunden erhält,
der sichergehen will und daher drüben lieber einen „Bankwechsel“ als
einen „Warenwechsel‘ kauft. Daß die Reichsbank aus Gründen ihrer
Diskontpolitik den aus irgendeinem Warenumsatz hervorgegangenen
Wechsel als dem gewissermaßen legitimeren, den Vorzug vor einem
reinen Finanzwechsel gibt, darf nicht zu der Annahme verleiten, daß

1) Im Bankarchiv Nr. 2 vom 17. Oktober 1916, S. 28/29 und ferner in seiner
Schrift „Das Inflationsproblem‘, S. 2ıff.
2) Vgl. seine Abhandlung: „Diehl contra Bendixen‘‘ in Nr, z des Bankarchiv
 vom ı7. Oktober 1016, S. 29/20.