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Stellungnahme zur Frage über den Zusammenhang der Inflation und
der Valuta behandelte, Hier sei nochmals mein grundsätzlicher Standpunkt
 hervorgehoben, der dem Liefmanns direkt entgegengesetzt ist,
daß ich nämlich nicht das „Wirtschaften“ als etwas „Psychisches‘“
ansehe und daß ich es nicht für richtig halten kann, die ganze Wirt-;chaftstheorie
 auf solchen psychischen Erwägungen aufzubawen, daß
vielmehr das sogenannte „Wirtschaften“ nur Sinn und Bedeutung
erhält unter Zugrundelegung einer bestimmten Wirtschaftsorganisation,
die wiederum bestimmte rechtliche Normen erfordert. Es gibt also
keine allgemeine Wirtschaftstheorie, sondern nur Wirtschaftserscheiaungen
 bestimmter historisch-rechtlicher Wirtschaftsepochen.
Der individualwirtschaftliche Ausgangspunkt, von dem L. bei
seinen Wirtschaftstheorien ausgeht, muß zu falschen Schlußfolgerungen
führen. Es ist nicht richtig, daß das „Ertragsstreben““ der Einzelnen
den ganzen tauschwirtschaftlichen Organismus in Gang setzt und in
Bewegung hält!), und daß dies auch für die Erscheinung des Geldes
zuträfe und daß aus der richtigen Auffassung der Funktion des
Geldes in der Einzelwirtschaft die Geldlehre hervorgehen müsse ?).
Gerade das „Ertragsstreben‘“ der Einzelnen kann doch erst verstanden
werden, wenn wir es im Rahmen der staatlichen Ordnung betrachten,
welche dieses Ertragsstreben zuläßt und ihm auch seine Grenzen setzt.
Ebenso ist auch nur dann das Geld zu verstehen, wenn wir die rechtlichen
 Grundlagen des Geldwesens und die staatlichen Normen betrachten,
 auf denen es beruht. Darum kann ich auch die Liefmannsche
Definition des Geldes nicht akzeptieren, wonach Geld ein allgemeines
Tauschmittel zum Zweck der vergrößerten Bedarfsbefriedigung sel.
Mit der Kennzeichnung des Geldes als allgemeines Tauschmittel ist
jedenfalls seine wichtigste Funktion in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung
 nicht erfaßt. Tauschmittel gab es auch schon in der Naturaltauschwirtschaft,
 Das der Geldwirtschaft Eigentümliche ist gerade,
1aß nicht „getauscht‘““ wird, sondern daß Geldzahlungen geleistet
werden. Sie setzen ein irgendwie rechtlich geregeltes Geldwesen voraus,
Zwei andere Funktionen sind dann entscheidend für das Wesen des
Geldes, nämlich die des gesetzlichen Zahlungsmittels und des Mittels
der Preisfestsetzung. Auch scheint €s mir nicht richtig, daß das Geld
sich „allmählich entwickelt“ habe, sondern das Geld ist ein Stück der
Rechtsordnung, das auf dem bewußten Willen der Gemeinschaft beruht.
Zuerst gewohnheitsrechtlich, dann durch spezielle Gesetzgebung mußte

') Vgl. „Geld und Gold‘ S. 34-1)
 Ebenda.