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ein Gut bestimmt werden, welches in einer bestimmten Zahlungsgemeinschaft
 den Rang des unbedingt gültigen Zahlungsmittels erhielt.
Ob dieses Geld einen Stoffwert haben muß oder nicht, entscheidet sich
wiederum nach der Form der wirtschaftlichen Rechtsordnung. Eine
Wirtschaftsordnung, die auf dem Privateigentum und der freien Konkurrenz
 basiert, muß ein Geld haben, welches selbst Stoffwert hät, weil
es sonst keine geregelte Preisbildung geben kann. Die Preise können
sich dann nicht durch „Schätzungen‘“ der Einzelnen allein bilden, sie
erfordern auch ein staatlich fixiertes Vergleichsgut, das bei allen Warenumsätzen
 zugrunde gelegt werden muß, Wenn die Produzenten nach
freiem Belieben Waren auf den Markt bringen und die Konsumenten
auf dem Markt nach freiem Belieben Waren kaufen, muß ein Preisgut
vorhanden sein, welches gegenüber allen übrigen Waren als Vergleichsware
 fungiert. Diese Vergleichsware kann nicht ein wertloses Stück
Papier sein, denn dann entfiele die Möglichkeit, am Werte dieses
Gutes, also des Geldes, den Wert der übrigen Güter zu messen. Natürlich
ist hierbei das Geld nicht als unveränderlicher Wertmaßstabangenommen,
denn es unterliegt selbst Wertschwankungen, aber es ist das vergleichsweise
 im Werte stabilste Gut, in welchem die Preise der anderen Güter
festgesetzt werden. Also gerade wenn eine freiheitliche Wirtschaftsordnung
 besteht, muß das Geldwesen der Freiheit und Willkür entzogen
 und unter strenge staatliche Normen gestellt werden, weil sonst
keine geregelte Marktpreisbildung möglich wäre. Dagegen bei gebundener
Wirtschaftsform, etwa in einem sozialistischen Staatswesen, in dem
jedem sein Arbeitspensum und sein Güterquantum zugewiesen wird,
wo also der freie Tauschverkehr fehlt, kann das Geld stoffwertlos sein,
braucht es nur eine Anweisung auf ein bestimmtes Quantum der staatlichen
 Gütervorräte zu sein. Das Geld soll nach Liefmann nur subjektiven
 Wert haben, da es seinen Wert nur von den Genußgütern
ableite, zu deren Beschaffung es diene, und da die Geldmengen, über
die der Einzelne verfüge, verschieden seien und jeder die Güter, die
er dafür kaufen könne, verschieden schätze. Gewiß hat das Geld auch
„subjektiven“ Wert. Es wird verschieden subjektiv bewertet nach
der Vermögenslage der einzelnen und insofern ist das Einkommen
auch ein Bestimmungsgrund des Geldwertes. Aber viel wichtiger
als "diese subjektiven Bestimmungsgründe des Geldwertes sind die
objektiven Bestimmungsgründe, die durch den inneren Wert und die
Qualität des Geldes bestimmt werden. Auch bei der Goldwährung
können solche „objektiven‘“ Wertänderungen durch Vermehrung des
Goldvorrates eintreten, und es ist mir unerfindlich, wie Liefmann
behaupten kann. daß die Schwankungen der Goldzufuhr keinerlei