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vielleicht auch mit einer gewissen Voreingenommenheit, die sie selbst
für Münze hatten. Wenn keine Unbequemlichkeit aus der Durchführung
 dieses Planes in den nächsten 5 Jahren entsteht, wird die
Bank unter den ersten sein, die wünschen, daß er als dauerndes System
eingeführt wird.“
Ricardo war so von der Vorliebe des Publikums für papierene
Umlaufsmittel überzeugt, daß er wiederholt vor der Kommission
3 Mill. £ Bardeckung für einen Umlauf von 24 Mill. £ in Noten für
genügend hielt.
Vor der Kommission des Unterhauses wurde er gefragt!): „Sie
haben gemeint, daß nur eine sehr kleine Menge Goldes oder Barren
im Umlauf nötig sei, damit die Bank ihre Zahlungen wieder aufnehmen
könne?“ Er antwortete: „Das ist der Fall unter der Voraussetzung,
daß eine Abmachung getroffen wird, wonach die Bank nicht gezwungen
werden soll, ihre Noten in Münze zu zahlen, sondern in Barren; ich
glaube, daß in diesem Falle eine sehr kleine Menge Barren nötig sein
würde, um die Bank in den Stand zu setzen, ihre Zahlungen aufzunehmen.“

Ricardo betrachtete das bare Geld als den „dead part od our
stock‘“2), und als er vor derselben Kommission über eine Modifikation
seines Planes befragt wurde, dahin gehend, daß die Bank zum Teil
in Barren, zum Teil in Münze einlösen sollte, und ob unter solchem
System eine große Menge Goldmünze zum Zwecke der Einlösung
bereit gehalten werden müßte, sagte er aus®): „Dies ist eine schwer zu
beantwortende Frage; ich sollte glauben, daß der Geschmack des
Publikums für Papiergeld jetzt so befestigt ist, daß es wenig Neigung
hätte, Goldmünze zu fordern, und in diesem Falle würde eine sehr kleine
Menge für alle Zwecke des Umlaufs genügen.“ .
Vor der Kommission des Oberhauses gab er dann auch die ziffernmäßige
 Auskunft‘): „Ich glaube, daß ein Vorrat von 3 Millionen bei
guter Geschäftsführung reichlich genügend wäre unter der Voraussetzung
 einer Notenzirkulation von 24 Millionen.“
Es liegt auf der Hand, daß dieser Betrag längst nicht einmal für
die Bedürfnisse der inneren Zirkulation ausreichen könnte, d. h. für
die Einlösungspflicht der Bank gegenüber den inländischen Noteninhabern;
 zudem ist aber noch ein großer Bedarf an Goldreserve für
Goldzahlungen an das Ausland nötig

4) Commons Reports 1819, S. 141.
2) Ebendort S, 229.
3) Ebendort S. 229.
1%) Lords Report 18109, S. 1897.