— 136 nm

Lösung der Valuta- und Rohstofffrage der mitteleuropäischen Staaten
möglich sei, bezweifle ich. Durch die Gemeinsamkeit der Rohstoffbeschaffung
 der verbündeten Länder mittels einer Zentralstelle —
meint Schwarz — würden die Tendenzen der Gegner auf monopolistische
 Gestaltung des Marktes gemildert oder ganz aufgehoben. Zum
Zweck des Umrechnungswesens der verschiedenen Währungen auf die
ausländische, in der der Erstehungspreis zu erlangen sei, „wird sich
der innige Kontakt der einzelnen Devisenzentralen als nötig erweisen‘ 1},
Ich glaube umgekehrt, daß die erwähnten Schwierigkeiten der
Rohstoff- und Valutafrage sich noch vergrößern, wenn mehrere Staaten,
deren wirtschaftliche Interessen sehr verschieden gelagert sind, und deren
Währungsverhältnisse verschieden sind, hier gemeinsam vorgehen
wollten.

Wenn die Herstellung der Parität unserer Valuta erreicht ist, ist
auch der Zeitpunkt gekommen, zu dem die Wiederaufnahme der Bareinlösung
 der Reichsbanknoten erfolgen kann und muß, wenn wir
unsere handelspolitische Stellung auf dem Weltmarkte erhalten wollen.
Sobald die internationalen Handels- und Verkehrsbeziehungen wieder
in vollem Umfange aufgenommen sind, muß auch die Wiedereinführung
der Goldwährung mit aller Energie angestrebt werden. Ein geregelter
Welthandelsverkehr erfordert ein international einheitliches Ausgleichsmitte]
 für alle Zahlungen, die nicht durch Wechsel oder auf dem Kreditwege
 erledigt werden können. Niemals können Rohstoffe oder andere
Waren, mögen sie noch so wichtig und wertvoll sein, diese Rolle als
Ausgleichsmittel spielen, da sie nicht eine so einheitliche Anerkennung
finden werden als das Gold. Die übrigen Goldwährungsländer, England
und die Vereinigten Staaten voran, denken nicht daran, zu einer Papierwährung
 überzugehen, und daher wird‘ das Vertrauen des Auslandes
in unsere Währungs- und Kreditverhältnisse nur dann vorhanden sein,
wenn wir auch über einen Goldvorrat verfügen, aus dem Forderungen
jederzeit realisiert werden können. Jedenfalls sind zwei Grundbestimmungen
 unserer Goldwährung wieder einzuführen: die freie Goldprägung
 und die Bareinlösung der Noten. Dagegen ist es nicht unbedingt
 notwendig, die Dritteldeckung unserer Noten in Gold bzw, barem
Geld aufrecht zu erhalten, Diese Dritteldeckung ist..kein unentbehrlicher
 Bestandteil der Goldwährung. Es war ein gewohnheitsmäßiger
Grundsatz oder eine Regel der Bänk von England bis zum Bankgesetz
von 1844, für ein Drittel des Notenumlaufs Bardeckung zu haben‘

1) Ebenda S. s2.