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keineswegs um eine für die Durchführung der Goldwährung notwendige
Maßregel. “Es "könnte also-wohl daran. gedacht werden, das strenge
Prinzip der Dritteldeckung insoweit zu mildern, daß bestimmt würde,
daß der Barvorrat im allgemeinen ein Drittel des Notenumlaufs betragen
 müsse, daß aber unter Umständen die Reichsbank auch berechtigt
 sein könnte, unter diesem Deckungsbetrag zu bleiben, wenn
sie über andere Deckungsmittel verfügt, z. B. Devisen oder Effekten,
Die gesetzliche Einlösungspflicht ihrer Noten ist Zwang genug für
die Reichsbank, genügenden Barvorrat zu halten. Die schematische
Innehaltung der Dritteldeckung ist überflüssig.
Abgesehen von dieser Änderung sollte aber an den Grundlagen
der Goldwährung festgehalten werden, gerade auch im Interesse der
dauernden Stabilität unserer Valuta. Es könnte demgegenüber behauptet
 werden, daß unsere Forderung des Festhaltens an den strengen
Grundsätzen der Goldwährung im Widerspruch stünde mit den neuerdings
 hervortretenden Bestrebungen zur Förderung des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs, So sagt z. B. Heyn!): „Ein eigentümlicher Widerspruch
 liegt darin, daß man, während dem Papiergelde gegenüber stets
die größere Sicherheit des Goldgeldes hervorgehoben wird, doch überall
dahin stiebt, den Umlauf von Geld, und zwar vor allem von Goldgeld,
durch die weitere Ausdehnung des ‚bargeldlosen Zahlungsverkehrs‘,
also dadurch, daß an die Stelle der Übergabe von Geld die Übertragung
von Geldforderungen tritt, nach Möglichkeit zu ersetzen und dadurch
den ganzen Zahlungsverkehr auf eine immer schmälere Goldbasis zu
stellen,“ Ich kann hierin einen Widerspruch nicht entdecken. Mit
der Forderung des sogenannten bargeldlosen Zahlungsverkehrs will man
rein quantitativ die erforderliche Menge an barem Geld möglichst
verringern ; damit verträgt es sich sehr wohl, daß man an dem quali+
tativen Erfordernis des Metallstoffes des Währungsgeldes festhält,
weil sonst die Funktion des Geldes als Preisfixierungs- und Preisvergleichungsmittel
 nicht erfüllt werden könnte. &gt; '
Diejenigen, welche als ‚„Friedenswährung‘“ im wesentlichen die
Beibehaltung der „Kriegswährung‘ befürworten, unterschätzen die
Gefahren, welche hieraus für die Entwertung unserer Wechsel im Aus-Jande
 entstehen könnten. So z. B. Hahn, der meint, daß zwischen der
Tauschkraftbildung beim metallischen und beim papierenen Geld nur
ein quantitativer, kein qualitativer Unterschied bestünde?). Er emp-1)

 Vgl. Unser Geldwesen nach dem Kriege. In Finanzwirtschaft], Zeitfragen,
i916, Heft 28, S. 27, Anm. 21.
2) a. a. O. S, 17.