Im

schäftlichen Verhältnisse. Hierfür bietet die derzeitige Geld-Marktlage
 den besten Beweis.
Hier wird nun der Einwand laut, dass jede bezügliche
Schranke doch wohl bei einer Bank, die, wie unsere deutsche
Reichsbank unter Staatsverwaltung stehe, überflüssig sei,
wenn auch anerkannt wird, dass die Nachteile des starren
Mechanismus der Pealschen Akte von der deutschen Einrichtung
 nicht zu befürchten stehe!). Dieser Ansicht kann indessen
 nicht wohl beigetreten werden, denn gerade im Fall N
einer politischen Reise wird es für die leitenden Persönlich- Kandat
keiten der Bank, falls dieselben Staatsbeamte sind, schwerer
sein, sich einer regierungsseitigen Einwirkung zu entziehen,
als dies — ausgenommen den Fall der offenen Gewalt natürlich
 — unabhängigen Privatpersonen möglich sein dürfte.
Im Gegensatz zu Helfferichs Behauptung®) bildet der Centralausschuss
 für die Reichsbankleitung einen beachtlichen Rückhalt
 überhaupt nicht. Hand in Hand mit der Thatsache
der Bethätigung der Neigung, den Spielraum zwischen dem
Höchst- und Mindestbetrage des ungedeckten Notenumlaufes
zu vergrössern, ist nun auch gegangen, dass in den letzten
Jahren die Zahl ’der Kontingentsüberschreitungen bei der
Reichsbank sich erheblich vermehrt hat. In dieser Hinsicht
hatte das Jahr 18955 — 2
189% _ 6
1897= 9
1898. 16
1999 - . 20
1900 — 20
1901- 5

Kontingentsüberschreitungen zu verzeichnen, Diese Steigerung
 verdient aber umsomehr Beachtung, als sich bei der

1) A. Wagner bei Schönberg S. 512, nicht mit demselben überein
stimmend Wirth a. a. ©. S, 99ff., dessen Ansicht und Helfferichs Aus:
jührungen. — Helfferich, Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes,
Leipzig 1899, S. 35 ff.
2) Helfferich a. a. O. 5, 62.