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Letzteres gilt namentlich oder sollte wenigstens
gelten für Spekulationsbanken, wie Kredit-Mobiliers,
Effektenbanken und dergleichen mehr, während bei
reinen Hypothekenbanken das Stammkapital fast nur
Garantiefonds ist und sein kann, und bei gewöhnlichen
Handelsbanken ein mittleres Verhältnis besteht.
Die im vorerwähnten behandelten verschiedenartigen
Meinungen betreffend die Funktionen des Grundkapitals,
bilden auch die Veranlassung dafür, dass sich in Frankreich
wie in Deutschland eine verschiedenartige Auffassung über
die notwendige Höhe des Grundkapitals herausgestellt hat.
In Frankreich hatte das Gesetz vom 24 germinal: im
Jahre 11!) das Kapital der Bank auf 45 Millionen Frances
festgesetzt. Dieser Betrag wurde durch das Gesetz vom
22, 4. 1806 auf das Doppelte erhöht, in Gemässheit einer
Entschliessung des conseil general aber wieder herabgesetzt
und zwar auf 67900000 Frances. Die durch die Dekrete vom
27, 4. und 2, 5. 1848 ausgesprochene Vereinigung der Departementsbanken
 mit der Bank von Frankreich bewirkte indessen
 wieder ein Anwachsen auf 91,25 Millionen Francs,
Das Gesetz vom 9. 6. 1857 endlich erhöhte das Kapital auf
182,25 Millionen Frances; dieser Betrag ist auch nicht durch
die Gesetzgebung des Jahres 1897 betr. die Verlängerung
des Privilegs der Bank von Frankreich erhöht worden. Wie
Helfferich mitteilt?), sagt der französische Kommissionsbericht
 über die Frage der Kapitalserhöhung das Nachfolgende:


„Was ist die Rolle des Grundkapitals? Wird es in
„den Geschäften der Bank verwendet? Wenn das der Fall
„wäre, könnte man die Nützlichkeit seiner Erhöhung be-„greifen,
 namentlich wenn gezeigt würde, dass die Bank die
„Diskontierung guter Wechsel verweigert habe; aber nach
„ihren Statuten hat die Bank nicht das Recht, sich ihres
„Grundkapitals zu ihren Operationen zu bedienen: es ist ein

1) Bouquet a. a. O. p. 140 No. 202.
2) Helfferich a. a. O. S. 70.