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„Sicherheitsfonds gegen Verluste am Portefenille, und es ist
„gewiss ausreichend, wenn man bedenkt, dass die Verluste
„der Bank in den 21 Jahren 1870—1890 nicht ganz 35 Milli-„onen
 Francs erreicht haben.“
Die Reichsbank wurde nun unter anderen wirtschaftlichen
 Verhältnissen begründet wie die Bank von Frankreich,
Was die Frage der Festsetzung der Kapitalshöhe anbetrifft,
so wurde diesem Umstande von vornherein Rechnung getragen,
 dass das Kapital der Reichsbank sogleich auf 120
Millionen Mark fixiert wurde. Der im Jahre 1898 zur Beratung
 vorliegende Entwurf schlug eine Erhöhung dieses
Betrages vor und zwar in der Weise, dass die eigenen Mittel
der Bank im Jahre 1910 den Betrag von 210 Millionen Mark
erreichen ‚sollen. Bei der Beratung des Entwurfes gehörte
dieser Punkt mit zu den streitigsten. Auf der Seite der Verteidiger
 der der französischen Ansicht über die Stellung des
Grundkapitals entgegengesetzten Meinung finden wir u. a.
auch Helfferich, und zwar führt dieser Schriftsteller in einer
fast an die lutherische Ausdrucksweise erinnernden Deutlichkeit
 aus, dass eine Gruppe dilettantischer Bankpolitiker, als
deren Typus etwa Graf Mirbach gelten könne, von einer
Erhöhung des Grundkapitals einen direkten Einfluss auf die
Grösse des Barvorrates der Reichsbank erwarte!). Angesichts
 dieser Ausdrucksweise ist es mindestens befremdlich,
wenn Helfferich einige Zeilen später selbst zugiebt, dass
zwischen der Höhe des Grundkapitals. und dem Barvorrat
indirekte Beziehungen bestehen, worin das Wesen derselben
aber liegen soll, bekommen wir an dieser Stelle nicht zu erfahren.
 Eine Darlegung dieses Begriffes wäre aber um so notwendiger
 gewesen, als es gerade bei der feinen Organisation
des Geldmarktes schwer ist, genau zu präzisieren, was auf einer
mittelbaren oder unmittelbaren Einwirkung des Grundkapitals
beruht. Helfferich führt dann weiter aus, dass die bezeichneten
 Kreise sich die Erhöhung des Reichsbankkapitals als
eine Übertragung von Bargeld aus irgend einer unbestimmten
1) Helfferich a. a. O. S. 75 ff.