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Der sich ergebende Mehrbetrag an Passiven infolge der
Vermehrung des Grundkapitals würde sein Gegengewicht
finden in einer Verminderung der anderen Passiven (der
Noten und fremden Gelder) und in einer Vermehrung
der Aktiven, des Barvorrates und der Anlage. Die
Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass beides zugleich eintritt,
 auch die blösse Vermehrung der Anlage allein würde
den täglich fälligen Rückfluss von Barmitteln aus den täglich
fällig werdenden Forderungen erhöhen und dadurch’ gleichfalls
 die Stellung der Reichsbank verbessern. Ob das aber
der Fall ist, das zeigt uns lediglich das Verhältnis zwischen
dem Barvorrat und den täglich fälligen Verbindlichkeiten.
Der Beweis dafür, dass eine enge Beziehung zwischen
dem Betricebskapital und dem Baryorrat nicht besteht, dürfte
demnach Helfferich missglückt sein.

8 4.
Die Reserven.
In unmittelbarster Beziehung zu der Regelung der
Kapitalfrage bei einer Notenbank steht die Frage nach dem
Stande der Reserven. Denn die Reserven haben bei Banken
im wesentlichen dieselben ökonomisch-technischen Funktionen
und die gleiche rechtliche Bedeutung wie das Stammkapital‘).
Aber abgesehen davon stehen die Reserven auch noch zum
Stammkapital in einem sehr innigen Verhältnis, denn sie
bilden in mancher Hinsicht für das Stammkapital eine Schutzwehr.
 A. Wagner?) giebt als den Zweck der Reserven einen
dreifachen an. Einmal kann der Reservefonds eventuell auch
als Spezialreservefonds für ein oder mehrere einzelne Geschäfte,
 zunächst als Garantiefonds für Verluste noch vor
dem Stammkapital dienen. Sodann kann er zur Ausgleichung
der periodisch herausgezogenen Jahresgewinne benutzt werden,
indem Übertragungen erfolgen. Drittens kann er nach der

1) A. Wagner bei Schönberg S. 481.
2) A. Wagner bei Schönberg S. 481.