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die sogenannte ständige Reserve blieb aber auch diesmal unberührt.
 Nunmehr fixierte Art. 1 des Gesetzes vom 17. Mai
1834 den Reservefonds des Gesetzes vom. Jahre 11 auf
10 Millionen Frances, welche Summe in 5prozentigen französischen
 Renten angelegt wurde. Der zur Herstellung des
Bankhotels und der im Anschluss hieran erforderlichen Bauten
notwendig werdende Betrag ist in diesen 10 Millionen Frances
nicht mit eingerechnet. Alle. den Betrag von 10 Millionen
Francs übersteigenden Einkünfte der Bank konnten demgemäss
 zur Verteilung gelangen, falls sich nicht etwa eine
Thatsache ereignete, welche eine Ergänzung des Reservefonds
notwendig machte.
Das Dekret vom Jahre 1848 führte den Reserven der
Bank von Frankreich noch die der Departementsbanken im
Betrage von 2950750 Frances zu. Eine erheblichere Veränderung
 des Status der Reserven brachte erst das Jahr
1857, in diesem Jahre wurde die Vermehrung des Kapitals
im Wege der Ausgabe neuer Aktien angeordnet und zwar
zum Kurse von 1100 Frances für das Stück, von diesem Betrage
 sollten pro Stück 100 Francs, insgesamt 9125000 Francs
denı Reservefonds zufallen. Ausserdem aber wurde auch
noch die Bildung einer Art Zuschlagsreserve unter dem Titel
Compte des benifices en addition au capital vorgenommen,
Die Veranlassung hierzu. bildete die Erteilung der Erlaubnis
an die Bank, über 6%, im Diskontsatze hinauszugehen. Um
nun den darin für die Bank liegenden Anreiz zu einer KErhöhung
 des Diskontes im Interesse ‚der Aktionäre abzuschwächen,
 wurde bestimmt, dass bei einem 6%, übersteigenden
 Diskont die aus dem Diskontgeschäft sich ergebenden
Mehrbeträge der Reserve zugeschlagen werden sollten *).
Endlich besitzt die Bank von Frankreich noch eine Spezialreserve.
 Dieselbe wurde durch Regentschaftsdekret vom
24. 12. 1871 begründet und zwar von den erheblichen Einkünften,
 die die Bank in dieser Zeit aus ihren Geschäften
mit der Staatsverwaltung hatte. Diese Reserve ist von
1) Bousauet a. a. O. p. 146.