vornherein zur Deckung der Verluste bestimmt worden, die
der Bank von Frankreich durch Papiere entstanden, welche
infolge der kriegerischen Ereignisse notleidend geworden
wären. Von 24300000 Frances ist dieselbe auf 11900000
Francs herabgesetzt worden.
Insgesamt hat die Bank von Frankreich 3 Arten von
Reserven: Reserves mobilieres invariables, Reserves mobilieres
variable und Reserves immobilieres, der Gesamtbetrag dieser
3 Kategorien macht aus nach unten abgerundet 46000000
Francs. Dieselben sind in 5 prozentigen französischen Renten
angelegt. So ist die Bank von Frankreich auch bei der Anlage
 des. Reservefonds derselben "Theorie gefolgt, die zu ihrer
Stellung zum Geschäftskapital die Veranlassung geboten hat.
Der Reservefonds der Bank von Frankreich ist also wesentlich
 ein Garantiefonds. Wie liegen die bezüglichen Verhältnisse
 nun bei der Reichsbank? Ziffer 2 von &amp; 24 des Grundgesetzes
 schrieb hier vor, dass nach Vorwegnahme einer 4!/,
bezw. seit 1899 3'/, prozentigen Dividende vom Nettogewinn
für die Anteilseigner 20%, zum AReservefonds abzuführen
seien, so lange derselbe nicht !/, des Grundkapitals betrage.
Das Gesetz vom 7. Juni 1899 brachte hier nur eine faktische
aber keine prinzipielle Änderung, indem es den Betrag des
180 0002 rundkapitals der Reichsbank auf 18000000JMark erhöhte
und an Stelle von „!/4 des Grundkapitals“ die Worte
„60000000 Mark“ treten liess. Die Reichsbankgesetzgebung
hat also von vornherein. eine Limitierung der Höhe des
Reservefonds vorgenommen, zu welchem .Schritte sich die
Bank von Frankreich, wie wir sahen, erst nach ca. 40 jährigem
Bestehen entschlossen hat.
Ein weiterer Unterschied in der Stellung der beiden
Banken dem Reservefonds gegenüber liegt darin, dass in den
französischen Finanzgesetzen meist von vornherein für den
Reservefonds ein Anlagemodus bestimmt ist, wovon die Reichsbankgesetze
 von 1875, 1889 und 1899 ebensowenig, wie das
Statut der Reichsbank vom 21. 3. 1875 etwas sagen. Mangels
einer besonderen Bestimmung haben dann aber bei der