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wird dann zwischen dem Reich und den Anteilseignern so
veteilt, dass 1/4, die Anteilseigner als Dividende erhalten.
Auch die Zahlung der Dividende richtet sich bei beiden
Instituten nach ganz verschiedenen Grundsätzen. Bei der
Bank von Frankreich findet die Zahlung der Dividende halbjährlich
 statt, und zwar derart, dass je mindestens 30 Francs
für das halbe Jahr bezw. 6°%/, für das ganze Jahr zur
Verteilung gelangen müssen. Aber nicht dieser Betrag gelangt
 dann auch nach dem ersten halben Jahre zur Auszahlung,
 sondern es wird nach Ablauf dieser Zeit der Gewinn
für diese Zeit festgestellt und zur Auszahlung gebracht. KEryiebt
 dann der Schluss des Geschäftsjahres für das erste
halbe Jahr einen Dividendenmehrbetrag oder auch ein Minderbetrag,
 so findet der Ausgleich durch Ab- oder Zuschreibungen
für das nächste Geschäftsjahr bezw. Geschäftshalbjahr statt.
In den Semesterübersichten, die jeder ‚Jahresbericht der
Bank von Frankreich bietet, findet sich deshalb die ständige
Rubrik des Excedant des Benefices non- repartis, Die halbjährliche
 Zahlung, wie sie die Bank von Frankreich vorsieht,
kennt die Reichsbank indessen nicht. Nur mit Zustimmung
des Zentralausschusses können auf die Dividende halbjährliche
 Abschlagszahlungen bis zu 21/4"/a am 1.7. und 2. 1.
geleistet werden.!) Im anderen Falle wird die Dividende
spätestens vom 1. 4. des folgenden Jahres ab bei der Reichsbankhauptkasse
 und sämtlichen Reichsbankhauptstellen und
Bankstellen gegen Einreichung der Dividendenscheine gezahlt.
Welche Höhe die Dividendenbeträge beider Banken in den
letzten Jahren erreichten, zeigt die nachfolgende "Tabelle:

Jahr
Bank von
Prankreic‘
Reichs
bank

af 189718981899; 1900: 1901
„00118,00; 14,5 | 12
010,88 1,501 7,92 8,51 10,48 110,96 6,25

1) $15 des Statuts der R.B. R.G. Bl. 1875 S. 206.