Teil IH.
Die Operationen.

S 8.

Das Diskontgeschäft.
Das Wichtigste der Geschäfte, welche einer Notenbank
obliegen, ist das Diskontgeschäft. Es ist zugleich aber auch
dasjenige Geschäft, welches an die Achtsamkeit des Bankiers
die grössten Anforderungen stellt, wenn es nicht zu erheblichen
 geschäftlichen Verlusten führen soll.
Eine Notenbank muss sich naturgemäss in noch weiteryehenderer
 Weise decken, als das bei dem Privatbankier erforderlich
 ist, denn bei ihr stehen ungleich höhere Interessen
auf dem Spiel.
In dieser Hinsicht verlangt die Bank von Frankreich
einmal, dass die Wechsel unterschrieben und indossiert sein
müssen von Kaufleuten (negociants) oder Bankiers, die zum
Diskont zugelassen sind. Wer die Zulassung zum Diskont
erreichen will, hat einen schriftlichen Antrag an den Gouverheur
 zu stellen, der folgendes enthalten muss:
1. Namen und Vornamen des Antragstellers,
2. die soziale Stellung,
3. den Wohnort,
4. das Gewerbe,
5. die Dauer des Bestehens des Unternehmens,
6. ein von 3 bekannten Personen ausgestelltes Zeugnis,
das die Echtheit der Unterschrift, sowie die Zahlungsfähigkeit
des Antragstellers bescheinigt.