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Durchschnitt aus der stärksten und geringsten täglichen Gesamteinnahme,

Um aber die Wirksamkeit der von einer Landesbank
dem Lande geleisteten Dienste voll überschauen zu können,
ist es nicht nur erforderlich zu fragen, welchen Umfang erreichten
 dieselben, sondern auch, „welchen Entgelt zahlten das
Land und die Interessenten dafür?“ Wir kommen damit zu
der Frage des Diskontsatzes.
Unter dem Diskontsatz versteht man den Betrag vom
100, den der Bankier bei Eigentumserwerb an einem bankfähigen
 Wechsel auf die in dessen Kontext verzeichnete
Summe vorwegnimmt. Diese Summe kann natürlich unter
den verschiedenen Verhältnissen eine verschieden hohe sein.
Von den französischen Finanzgesetzen beschäftigen sich
das im Jahre 1807 und im Jahre 1857 erlassene Gesetz mit
der in Rede stehenden Frage. Das Letztere erlaubt der
Bankverwaltung die Erhöhung ihres Diskontsatzes über 6%,
in den Fällen, wo es die Umstände erheischen (Gesetz vom
9. VI. 1857 Art: 8). Nur forderte es, dass die sich daraus
ergebenden Einkünfte von den jährlich zu verteilenden Beträgen
 abzuziehen und dem Kapital zuzuschlagen seien.
Damit hatte dieses Gesetz das auch in Belgien übliche Prinzip
sich zu eigen gemacht, und unter gleichzeitiger Abweisung
des damals aufgetauchten Gedankens, dem Staatsschatz als
dem Repräsentanten des öffentlichen Interesses eine unmittelbare
 Zuwendung mit den aus einer zum Zwecke der
Aufrechterhaltung des Baarvorratsniveaus vorgenommenen
Diskonterhöhung erzielten Mehrbeträgen zu machen, eine
Verstärkung der Position der Bank von Frankreich erzielt.
Es erschien richtiger, diese Überschüsse dem Kapital zuzuschlagen,
 um so die Sicherheit der Banknoten zu erhöhen.
Die Höhe des Diskontsatzes und die Verfallzeit setzt der
Conseil general fest. Er hat bei seinen Entschliessungen
insoweit freie Hand, als nur das Maximum der Verfallzeit
90 Tage nicht überschreiten darf. Eine längere Verfallzeit
würde einen zu langen Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt