Depotscheines einfach an die zu diesem Zwecke vom Gouvernement
 bezeichneten Scheideanstalten wenden, um so den
genauen Wert feststellen zu lassen. Ein derartiges Vorgehen
würde also nur den Schutz des Barrenbesitzers bezwecken.
Bei der Reichsbank liegen die Verhältnisse anders. Dieselbe
ist zwar verpflichtet, Barrengold zum festen Satze von
1392 Mark für das Pfund fein gerechnet gegen ihre Noten
umzutauschen; sie ist dafür aber auch berechtigt, auf Kosten
des Abgebers solches Gold durch die von ihr bezeichneten
Techniker prüfen und scheiden zu lassen, Während also bei
der Bank von Frankreich das Interesse des Goldabgebers in
erster Linie wahrgenommen wird, weil sich die Bank auf
den Standpunkt stellt, hier die geschäftskundigere zu sein,
nimmt die deutsche Reichsbank ihr eigenes Interesse wahr
und zwar auf Kosten des Goldabgebers.
Welche Höhe erreichten nun die Umsätze im Lombardverkehr
 bei der Bank von Frankreich und bei der deutschen
Reichsbank? Diese Frage zu beantworten soll die Aufgabe
der nachfolgenden "Tabelle sein:

Jahr | Bank Deutsche
von Frankreich Reichsbank

Durchschnittsbetrag
der Lombardforderungen in den Jahren:

18938

1894
1895
1896
1897
1898
L899
1900
1901

314 150 000
348 550 000
439 250 000
434 250 000
363 700 000
395 400 000
447 350 000
492 100 000
490 800 000

93 755 000
81.079 000
83 216 000
106 029 000
108 324 000
96 439 000
80 700 000
80 017 000
72 829 000