A,

bestimmt unter Aufrechterhaltung der 31 %,tigen Vordividende
 für die Anteilseigner, dass ‚yon dem Mehrbetrage
eine Quote von 20%, dem Reservefonds zugeschrieben werden
sollte, so lange derselbe nicht den Betrag von 60 Millionen Mark
erreicht habe... Von dem weiter verbleibenden Reste werden
ler Reichskasse °/,, den Anteilseignern aber ’!/, überwiesen.
Die Entwickelung unserer Reichsbankgesetzgebung läuft
also im wesentlichen auf eine Belastung der Anteilseigner zu
Gunsten der Staatskasse heraus. Aus diesem Grunde kann
es kaum Wunder nehmen, dass die Beschlussfassung über die
entsprechenden Bestimmungen der Vorlage. im: Reichstage
sowohl wie in der Kommission zu lebhaften Besprechungen
führten.

Die Bedeutung der verglichenen Banken für das wirtschaftliche
 Leben Frankreichs und Deutschlands.

$ 15.

Die wirtschaftliche Rolle der Banken im allgemeinen.
Beide Banken, sowohl die Bank von Frankreich wie die
deutsche Reichsbank halten einen erheblichen Teil des in den
beiden Ländern kursierenden Bargeldes in ihrem Gewahrsam.
Deshalb erscheint es nicht unnatürlich, wenn die öffentliche
Meinung die mit dieser Sachlage sich verbindende Machtstellung
 gern ein wenig sich übertrieben vorstellt. Dabei
soll indessen nicht verkannt werden, dass eine gut geleitete
Staatsbank auch im Krisenfalle viel dazu beitragen kann,
die schlimmsten Folgen entweder ganz abzuwenden oder doch
erheblich zu mildern. Gleichwohl sind die Mittel, die ihr zur
Erreichung dieses Zieles zur Verfügung stehen, doch nur
sehr beschränkte. .
; Um ihr vorher gekennzeichnetes. Ziel zu erreichen,
müssen die Banken hinarbeiten, wie Helfferich (S. 34) sagt,
auf. die Vermehrung und Sicherung des Metallgeldvorrates