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„Die abwehrende Kraft der Goldprämie hat hier wieder
einmal ihre Wirksamkeit gezeigt; sie hat es uns erlaubt,
unseren Diskont ständig auf dem tiefsten Satze in der ganzen
Welt zu halten, ohne dadurch die Verhältnisse in irgend
einer Weise störend zu beeinflussen, was sich daraus ergiebt,
Jass der Wechsel auf London, der ja in gewisser Hinsicht
unser finanzielles Barometer darstellt, dem Parikurse immer
sehr nahe gestanden hat. Der höchste erreichte Stand ist
251/14, das ist 21/2 Centimes unterhalb des wahren Wertes
von 1 Pfund Sterling, also ein Kursstand, der bedeutend
höher ist, als derjenige, der es ermöglicht, den Goldschatz
der Bank ernsthaft in Anspruch zu nehmen.“
Dieses günstige Urteil über die Prämienpolitik der Bank
von Frankreich wird aber längst nicht von allen Schriftstellern
in Sonderheit nicht den deutschen Autoren, die, wie der
Berliner Privatdozent, Dr. Karl Helfferich, der deutschen
Reichsbank nahe stehen, geteilt. Seine Ausführungen in
Seite 112 ff. seines schon mehrfach angezogenen Buches und
die Ausführungen Rosendorffs in Conrad’s Jahrbüchern (1901,
fünftes Heft, Seite 632 ff.) müssen deshalb einer genaueren
Besprechung unterzogen werden.
Nach der übereinstimmenden Ansicht der beiden vorher
genannten Schriftsteller vollzieht sich die Handhabung der
Goldprämienpolitik bei der Bank von Frankreich in der nachfolgenden
 Weise,
Wie die Reichsbank bis zur völligen. Durchführung der
Münzgesetznovelle vom 13. Juni 1897 bezüglich der in ihrem
Besitze befindlichen Thaler das Recht hat, mit denselben
statt mit Gold zu zahlen, so steht der Bank von Frankreich
hinsichtlich der in ihrem Besitz befindlichen silbernen Fünf-Frankstücke
 das Recht zu, mit denselben statt mit Gold zu
bezahlen. Dieses Recht benutzt die Bank von Frankreich,
am das. von ihr verlangte, exportfähige Gold entweder ganz
zu verweigern, oder doch zu verteuern. (Rosendorff a. a. O.
S. 634 und. die dortigen Zitate.  Helfferich S. 113). Nach
Helfferich trifft nun diese, dem Sinne nach mit Landesbergers
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