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Ansicht(Landesberger Währungssystem und Relation, Wien 1891
S. 91) übereinstimmende Darlegungdas Wesen der Sache. Er
fügt jedoch seinerseits der von ihm zitierten Landersbergerschen
Definition ebenso wie Rosendorff den von ihm im demselben
Sinne gebrachten Darlegungen noch die Einschränkung hinzu,
dass er konstatiert, die Prämie werde faktisch nur von ausländischen
 Münzen und Goldbarren erhoben, also den Teilen
der Baarreserve, die in erster Linie für den Export geeignet
sind. Rosendorff£ sagt sodann, dass die Bank von Frankreich
Napoleons vollwertige französische Goldmünzen überhaupt
nicht herausgäbe, oder doch nur dann, wenn sie wisse, dass
sie zum Ankauf von Getreide oder Baumwolle verwendet
werden sollten, da sie in diesem Falle nach 6 Monaten doch
zu ihr zurückkehrten. Im Übrigen wird, so führt Rosendorff
weiter aus, von der Bank von Frankreich französisches Gold
nur dann hingegeben, wenn: es sich um langfristige Wechsel,
50—90 Tage, handelt, welche die Bank von Frankreich sonst
wenig bekommen soll; ihr Entgelt soll dann in der längeren
Laufzeit dieser Wechsel bestehen (Heiligenstadt, Beitrag zur
Lehre von den auswärtigen Wechselkursen, Conrads Jahrbücher
 1893 S, 233).
Im folgenden nennt dann Rosendorf£ die Prämienpolitik
der Bank von Frankreich launisch und führt unter Berufung
auf den Berliner Börsenkourier vom 8. März 1898 an, dass
as den Korrespondenten deutscher Blätter in: Paris nicht
immer leicht sei, die gegenwärtigen Ziele der französischen
Bankpolitik herauszufinden. Wir zweifeln indessen nicht,
dass es manchen Korrespondenten auswärtiger Zeitungen in
Berlin nicht viel anders ergehen wird. Gleichwohl ist mit
dem Vorwurf des Launischen nichts für und nichts gegen die
Politik der Bank erwiesen.
Rosendorff und Helfferich weisen dann beide darauf hin,
dass auch die deutsche Reichsbank und die Bank von England
eine Art Prämie erheben, Beider Darlegungen sind im
wesentlichen zutreffend, nur dass Helfferich in kurzer; treffender
 Weise auch den Unterschied des von der Reichsbank