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ler .Goldverlust von Frankreich 3,04%, aus. Wie günstig
also doch die Bank von Frankreich der deutschen Reichsbank
yegenüber bei den Goldansprüchen im Monat März gestellt
war, glauben wir damit erwiesen zu haben,
Weiter legt Rosendorff, wohl um die Unwirksamkeit der
Einwirkung der Goldprämienpolitik darzutun, an, dass die
Bank von Frankreich seit dem 30. Dezember 1897 bis zum
20. Oktober 1898 111 Millionen Franks Gold verloren habe.
Vergleichen wir wie vorher die Verluste des Metallbestandes
bei beiden Banken, stellen wir dann weiter den Verlust der
Bank von Frankreich in Gold fest und vergleichen wir diese
Zahl mit der entsprechenden Zahl für den Metallvorrat der
Reichsbank, so erhalten wir das nachfolgende Bild. Die
Bank von Frankreich verlor in dieser Zeit 98,8 Millionen
insgesamt oder 2,21%, die deutsche Reichsbank insgesamt
75,6 Millionen oder 9,14°%. In dieser Zeit hat die Bank von
Frankreich an Gold verloren 111. Milionen oder 5,7%. Also
auch hier ist die Verlustziffer für das Gold an sich betrachtet
niedriger, wie bei der deutschen Reichbank..
So gestalten sich bei Gegenüberstellung der Verhältnisse
beider Banken die Prämissen Rosendorffs. Es ist infolgedessen
 unumgänglich, auch seine Schlussfolgerungen abzulehnen,
Von der Tatsache, dass wohl niemand, der sich jemals mit
dem Studium der Einrichtungen der Bank von Frankreich
beschäftigt hat, die Behauptung. aufstellte, die Bank‘ von
Frankreich wolle ihren Goldschatz nur durch die Prämien
schützen, kann wohl angesichts dieser Sachlage angesehen
werden. Endlich spricht auch die von Rosendorff (a.a. 0. S. 688)
selbst für die Zeit vom 20. Oktober 1898 anerkannte 2% tige
Diskontdifferenz zwischen Paris und Berlin gegen alles andere
eher als gegen eine Unwirksamkeit der Goldprämie.
Betrachten wir nun seine das Jahr 1899-.betreffenden
Ausführungen, so erhalten wir das nachfolgende Bild. Zunächst
 erkennt Rosendorff hier an, dass der Umstand, dass
lie französischen Bankiers zu Darlehnsgewährungen an das
Ausland keine Veranlassung zu Anfang des Jahres 1899