Herzen aus durch den menschlichen Körper fließt und wieder zurückströmt,
 zu regeln, so haben die Banken die wichtige Aufgabe, den Kreislauf
 des sich bei ihnen ansammelnden und durch sie wieder zur Verteilung
 gelangenden Kapitals, das man wohl das Blut des heutigen
Wirtschaftskörpers nennen darf, durch eine Reihe wirtschaftlicher Maßnahmen
 zu regulieren?).
Zu der berufsmäßigen Vermittlung des Geld- und Kreditverkehrs, dem
sogenannten regulären Bankgeschäft, ist mit Entstehung der großen Kreditbanken
 die Emissions- und Gründungstätigkeit der Banken, das
sogenannte Finanzierungeschäft, hinzugetreten. Die Banken übernehmen
 Anleihen von Staaten, Provinzen, Städten und spielen den Vermittler
 zwischen dem geldbedürftigen Gemeinwesen und dem Anlage
suchenden Publikum. Sie rufen neue Unternehmungen ins Leben und
wandeln bestehende Privatbetriebe in Aktien- oder Aktien-Kommandit-Gesellschaften
 um, Ist ein Unternehmen in Not geraten, so wird, oft zum
Nutzen der Beteiligten, nicht liquidiert, sondern unter Mitwirkung einer
Bank saniert oder fusioniert?).
Mit der rapiden Vermehrung der Wertpapiere spielt heute auch der
kommissionsweise An- und Verkauf von Effekten eine große
Rolle, Hiermit verknüpft ist ihre Verwaltung und Aufbewahrung‘),
Drei Aufgaben, hatten wir im I. Band gesehen, sind es, die das moderne
 Bankwesen zu erfüllen hat: Zahlungsvermittelung, Kreditgewährung
und Kapitalverwaltung. Drei Hauptgruppen von Bankgeschäften können
wir hiernach unterscheiden: Geld-, Kredit- und Effektengeschäfte. Gesetzlich
 festgelegt ist der Begriff „Bank“ und „Bankier“, obgleich viele Gesetze
 mit ihm operieren, selbst im klassischen Lande des Bankwesens, in
England, bisher nicht worden. Nach den Anschauungen des Handelsverkehrs
 definiere ich: „Bank“ ist eine mit großem eigenen Kapital
ausgestattete, in der Form der Aktien-, Aktien-Kommandit-Gesellschaft,
 Genossenschaft oder G. m. b. H. betriebene, auf
Erwerb gerichtete Unternehmung, deren Tätigkeit darauf gerichtet
 ist, den Zahlungsverkehr zu erleichtern, zeitweise nicht
benötigte Gelder anzusammeln und nutzbringend anzulegen
und Effektengeschäfte zu betreiben.

1) Siehe J. Riesser, Zur Entwicklungsgeschichte der deutschen Großbanken
mit besonderer Rücksicht auf die Konzentrationsbestimmungen. 4. Aufl. Jena 1912,
2) Siehe Band I dieses Werkes S. 350ff.
8) Siehe im Band I den Abschnitt Kapitalverwaltung S. 314£f.