Damit die Bank in erster Linie das öffentliche Wohl im Auge hat und
sich erst in zweiter Linie von Erwerbsrücksichten leiten läßt, ist die
Mehrzahl der Zentralnotenbanken an strenge gesetzliche Vorschriften gebunden,
 deren Innehaltung vom Staat kontrolliert wird.
Bestehen gesetzliche Vorschriften zwar meist nur für die Notenbanken, so
kann man doch auch von einer Politik der Kredit- oder Effektenbanken
 sprechen, Angelpunkt jeder Bankpolitik ist die Erhaltung der
Liquidität. Daneben tritt. die Sicherheits- und die Erwerbspolitik.
Hauptsächlicher Faktor der äußeren Bankpolitik der Kreditbanken ist
der Erwerbstrieb. Das Verhältnis der Banken zueinander, insbesondere
auch der Privatbanken zur Reichsbank, das Verhältnis von Banken zu
Handel, Industrie, Börse, Geldmarkt usw. wird ausführlich zu beleuchten sein.
Die einsichtigen Leiter unserer großen Banken sind sich bewußt, daß
die Fülle des Kapitals ihnen nicht nur Macht und Einfluß gewährt,
sondern daß den Rechten auch hohe Pflichten gegenüberstehen, Wie
die Notenbanken, müssen auch sie jederzeit einem Ansturm gegenüber
gewappnet sein. Um dies zu können, sollen sie, auch ohne gesetzlich
dazu gezwungen zu sein, zweckmäßig mit den ihnen anvertrauten Geldern
verfahren, hinreichend hohe Reserven halten und sich nicht für den
Notfall allein auf die Hilfe der Zentralnotenbank verlassen. In Deutschland
 sind wir augenblicklich auf dem Wege, Maßnahmen zu treffen,
die Liquidität der Kreditbanken, wie auch die Liquidität der
Reichsbank zu verbessern,
„Mitzuarbeiten an der Erhaltung unserer nationalen Währung,“ sagte
der damalige Bankdirektor Dernburg auf dem I. deutschen Bankiertage
in Frankfurt a. M., „ist die große Aufgabe unseres Standes“. Die nationale
 Währung hängt wieder eng mit der nationalen Zahlungsbilanz, die
Diskont- mit der Devisenpolitik zusammen. Besonders in kritischen Zeiten
muß die Politik des Zentralnoteninstitutes und der großen Kreditbanken
eine einheitliche sein. Um augenblicklicher Vorteile willen dürfen die Privatbanken
 nicht die Politik der Reichsbank durchkreuzen, Im Falle der
Not ist die Reichsbank Liquiditätsgarantin. Damit sie dies aber sein kann,
geht ihr Streben neuerdings dahin, auch in normalen Zeiten volkswirtschaftliche
 Zentralinstanz zu werden. Sie ist bestrebt, für ein gesundes
Kreditsystem und Liquidität im ganzen Lande Sorge zu tragen, Präsident
Havenstein hat bekanntlich die Banken vor die Wahl gestellt, freiwillig
gewisse Reformen einzuführen oder aber, es auf Zwangsmaßregeln der
Regierung, d. h. ein Depositenbankgesetz, ankommen zu lassen.