und mehr mußten in diesem Bankgelde gezahlt werden. Dadurch war
jeder, der als Bezogener eines solchen Wechsels erschien, d, h. fast jeder
Kaufmann, genötigt, über Bankgeld verfügen zu können, mit anderen
Worten ein Guthaben bei der Bank zu besitzen. Für die Eröffnung einer
Rechnung in den Bankbüchern (eines „Foliums“) waren 10 Gulden Bankgeld
 zu entrichten, für jedes weitere Folium 3,15 Gulden. Eine Abschreibung
 bis zu 300 Gulden kostete Yo, über 300 Gulden !/, Gulden,
Wer den Auftrag gab, mehr abzuschreiben, als er tatsächlich besaß, mußte
25 Gulden Strafe zahlen.
Neben dem Girogeschäft betrieb die Bank den Edelmetallhandel und
das Lombardgeschäft, Für hinterlegte Gold- und Silberbarren gewährte
sie bis zu 95%, des Metallwertes Darlehen, für die auf 6 Monate eine
Provision von 1.—11,° zu zahlen war. Erfolgte nach dieser Zeit nicht
die Einlösung des Pfandes, so fiel es an die Bank, die hieraus alljährlich
ziemlich erhebliche Gewinne ZOg. En
Die Bank genoß so lange großes Vertrauen, als die Gelder nicht ausgeliehen
 wurden, sondern in den Kellern der Bank ruhten, Als aber 1795
bekannt wurde, daß sie, wie einst die italienischen Girobanken, dem
Staate und Privaten (der holländisch-ostindischen Gesellschaft) Darlehen
im Betrage von etwa 97 Millionen Gulden gewährt hatte, verlor die
Bank ihr Ansehen. 1820 erfolgte ihre Auflösung,
Nach dem Vorbilde von Amsterdam entstand 1635 auch in Rotterdam
eine Girobank. die laufende Konten in Bankgeld und in Landesgeld eröffnete.

V. Anfänge des Bankwesens in Deutschland.
Die Hamburger Bank.
In der Entwicklung des Bankwesens ist Deutschland an dritter Stelle
zu nennen (Italien, Holland, Deutschland). Münz- und Bankwesen standen
hier im engen Zusammenhange, Die politische Zerrissenheit des Landes
Spiegelte sich getreu wieder in seinen Geld- und Münzverhältnissen. Das
Münzregal war nicht nur an die Reichsstände und an eine Anzahl weltlicher
 und geistlicher Fürsten, sondern auch an zahlreiche Privatpersonen
gegen hohe Abfindungen übergegangen. Fast jede Stadt hatte ihre eigene
Münze und ihre eigene Währung. Wer an einen anderen Ort kam, war
genötigt, sich mit der dort geltenden Münze zu versehen. Dieser Umtausch
 erfolgte durch Wechsler oder‘ durch Münzstätten, die oft Bankgeschäfte
 betrieben.