Besonders groß war dieses Wechselgeschäft naturgemäß in den großen
Verkehrszentren, vor allem in Frankfurt a. M., das Luther nennt, „das
Silber- und Goldloch, dadurch aus teutschen Land fleußt, was nur bey
uns quillt, wächst, gemünzt und geschlagen wird“. 1402 bereits wurde
vom Rat der Stadt Frankfurt a. M. eine Handelsbank — „Wessil“ genannt
 — errichtet, die das Geldumwechseln besorgte und überflüssige
Gelder nutzbringend anlegte1),
Die erste große Bank war die nach dem Muster von Amsterdam im
Jahre 1619 errichtete Hamburger Bank. Die engen Beziehungen zwischen
den in Hamburg ansässigen Niederländern und jenen in der alten Heimat
hatten von der Amsterdamer Einrichtung bald an die Elbe Kunde ge-5racht?).
 Da auch hier die Münzverhältnisse ähnlich wie dort waren, entschloß
 man sich, das Amsterdamer Vorbild nachzuahmen.
Die Verwaltung der Bank erfolgte durch ein Mitglied des Rates und
zwei aus der Bürgerschaft gewählte Personen, nach Maßgabe des Banko-Mandats
 vom 20. Februar 1619, dessen Hauptbestimmungen sind®):
ı, Die Stadt haftet für allen Schaden, der bei der Bank durch Feuer
oder Diebstahl entsteht.
Alle über 400 M Lübisch-Kurant lautenden Wechsel müssen in
der Bank bezahlt werden; Anweisungen auf Geld außerhalb der
Bank sind verboten.
Der Bankfonds besteht aus Spezies, anderen Geldsorten, Stadtmünze
 und fremden, ungemünztem Gold und Silber, deren Wert
dem Erbringer gutgeschrieben wird.
4. Die Bank ist stets verpflichtet, jederzeit jedem Interessenten sein
volles Guthaben auszuzahlen.
Wie die Bank von Amsterdam, betrachtete es auch die Hamburger
Bank als eine ihrer Hauptaufgaben, der durch Beschneidung (Auskippen)
und Leichterprägung erfolgten Verschlechterung des Münzwesens, „durch
die der Warenhandel und das Wechselgeschäft aus Hamburg vertrieben
werde“, Einhalt zu tun. Ein Konto konnte ursprünglich nur in der Weise
eröffnet werden, daß man sich, mit Bürgerschein versehen, zwischen ı2
und ı Uhr mittags im Versammlungszimmer der Bankbürger meldete und

ı) Siehe H. von Poschinger, Bankwesen und Bankpolitik in Preußen, Berlin
(878, I. Bd. S. 8ff,
2) Siehe Ernst Levy von Halle, Die Hamburger Girobank und ihr Ausgang.
Berlin 1891,
3) Siehe von Halle, a. a. O0. 5. 3.