Von 1808—1817, der ersten Periode der Reorganisation, war das
Institut dem Finanzministerium unterstellt. Durch Edikt vom 3. November
1817 erhielt die Bank eine neue Verfassung: An der Spitze der Bank
steht ein „Chef, der zugleich die Stelle eines Kgl. Kommissarius“ vertritt.
 Ihm sind die Bankdirektoren und der Justitiarius untergeordnet.
Damit die Leitung des Instituts in Übereinstimmung mit den bestehenden
 Verwaltungsgrundsätzen erfolgt, führt ein aus 3 Staatsbeamten bestehendes
 Kuratorium die Oberaufsicht, dessen ständige Mitglieder‘ der
jedesmalige Präsident des Staatsrates und der Justizminister sind; „dieser“,
heißt es im Edikt, „besonders wegen des Interesses, welches die Gerichts-Behörden
 bei der Bank haben“. Das Kuratorium versammelt sich vierteljährlich
 einmal, um den Bericht des Chefs über den Zustand der Bank
und die vorgenommenen Operationen zu empfangen.
Erster Chef der Bank war von Klewiz, dem aber, da er Finanzminister
 wurde, nach vier Wochen bereits Friese folgte, Die diesem bei
der Übernahme seines Amtes vorgelegte Bilanz wies zwar einen Überschuß
 von 921000 Talern auf, aber nur nominell, denn 713 Millionen
Taler Forderungen waren uneinbringbar und mußten definitiv abgeschrieben
werden, Unter der umsichtigen Leitung Frieses besserten sich die Verhältnisse
 der Bank. Sie erlangte wieder Kredit, und ihre Gewinne mehrten
sich, d. h. das übernommene Defizit wurde von Jahr zu Jahr kleiner. Bei
Frieses Tode (1837) betrug es nur noch 4%. Millionen Taler.
Frieses jahrelangen Mühen und Anstregungen war es gelungen, Kaufleuten
 und Gewerbetreibenden in erhöhtem Maße Hilfe zu gewähren.
Diskont- und Lombardgeschäfte erfolgten seit 1824 in größeren Beträgen.
Die ungünstigen Wirtschaftsverhältnisse der Jahre 1830/31 übten natürlich
 auch auf die Bank ihren Einfluß aus. Sie hat diese Zeiten aber gut
überstanden, und ihr Kredit ist dadurch noch gewachsen,
Der Giroverkehr, der seit 1767 eingeschlafen war, wurde auf Ancegung
 der Kaufmannschaft 1834 wieder aufgenommen, Die Ausgabe von
Banknoten war 1806 eingestellt worden. Von 1820—1836 jedoch
wurden wieder Bankkassenscheine, wie sie bereits von 1798— 1808
im Verkehr waren, ausgegeben.
1837 wurde der Chef der Staatsschuldenverwaltung, des Seehandlungsinstitutes
 und des Kreditinstitutes für Schlesien, der Staatsminister Rother,
mit der Leitung der Bank betraut. .
Der Giroverkehr nahm einen weiteren Aufschwung, als 1837 in
Berlin sowohl wie in Breslau die Gebühren in Wegfall gekommen und

35