Das Privileg kann der Bank zuerst nach 15, dann immer nach
IO Jahren auf jedesmalige einjährige Ankündigung genommen und Rückzahlung
 des eingeschlossenen Betrages angeordnet werden.
Der Gewinn wird in folgender Weise verteilt: Anteilseigner und Staat
erhalten für ihren Einschuß 31%. Von dem Rest wird !/, zur Bildung
eines Reservefonds verwendet, Der dann noch verbleibende Betrag wird
zur Hälfte an die Anteilseigner, zur Hälfte an den Staat verteilt.
Die Oberaufsicht führt ein Kuratorium, das aus dem Präsidenten
des Staatsrates, dem Justizminister, dem Finanzminister, dem Präsidenten
des Handelsamts und einem fünften, vom König ernannten Mitgliede
besteht. Die Leitung erfolgt durch einen vom Staate besoldeten Chef
und ein diesem unterstelltes, aus einem Präsidenten und 5 Mitgliedern
bestehenden Hauptbank-Direktorium.
Die Anteilseigner haben ihre Vertretung in der Versammlung der
Meistbeteiligten. Es sind das diejenigen 200 Personen, die nach den
Stammbüchern der Bank am Tage der Berufung der Generalversammlung
die größte Anzahl Bankanteile besitzen,
Die Versammlung der Meistbeteiligten wählt den aus 15 Personen bestehenden
 Zentralausschuß, der monatlich einmal zusammentritt, um
Bericht über die Tätigkeit der Bank zu empfangen, und in wichtigen
Angelegenheiten vom Direktorium befragt werden muß. Zur Ausübung
der fortlaufenden speziellen Kontrolle wählt der Zentralausschuß aus
seiner Mitte 3 Deputierte und ebensoviel Stellvertreter, Diese sind
berechtigt und verpflichtet, in den Geschäftsstunden und im Beisein eines
Mitgliedes des Hauptbank-Direktoriuums von dem Gange der Geschäfte
überhaupt, sowie von den gemachten Geschäften spezielle Kenntnis zu
nehmen, die Bücher und Portefeuilles der Bank einzusehen und den
monatlichen ordentlichen, sowie den außerordentlich abzuhaltenden Kassenrevisionen
 beizuwohnen.

2. Anfänge des deutschen Notenbankwesens.
Im Jahre 1766 bereits hatte. die Königliche Giro- und Lehnbank das
Privileg, Noten auszugeben, erhalten, Der durchschnittliche Umlauf betrug
aber, wie wir gesehen haben, nur etwa %, Millionen Taler. Nachdem
1806 die Notenemission gänzlich eingestellt worden war, wurden in der
Zeit von 1820—1836 Bankkassen-(Depositen-)Scheine ausgegeben. 1846
wurde die Preußische Bank eine eigentliche moderne Notenbank mit
dem Recht, 21 Millionen Taler Noten zu emittieren.

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