Gegen die Normativbedingungen wurden von verschiedenen Seiten
schwere Bedenken geltend gemacht. Sie seien zu beschränkend, Privat-Kreditinstitute
 würden unter ihnen niemals zu einer gedeihlichen, freien
Entwickelung kommen können; vor allem sei das Diskontieren von Wechseln
in zu enge Grenzen gebannt. Gezogene Wechsel durften nämlich nur
diskontiert werden, wenn der Akzeptant, eigene Wechsel, wenn der Aussteller
 in dem Orte wohnhaft war, wo die betreffende Bank ihren Sitz
dzw. Agenturen hatte.
Der gewaltige Aufschwung des deutschen Wirtschaftslebens, der mit
dem Bau der Eisenbahnen einsetzte, erweckte ein in früheren Zeiten unvekannt
 gewesenes Kreditbedürfnis und damit den Wunsch, Banken, die
Wechsel diskontieren, zu errichten. Handelskammern und Korporationen
stellten die Gründung von Privatnotenbanken als dringendes Bedürfnis hin,
und allerorts reiften Pläne zu ihrer Errichtung.
Am 10, Juni 1848, also bereits vor Erlaß der Normativbestimmungen,
war der Stadt Breslau die landesherrliche Genehmigung erteilt worden,
anter ihrer Garantie die Städtische Bank in Breslau zu errichten.
Um ihre Aufgabe — den Geldumlauf in Breslau zu befördern, Handel
und Gewerbe zu unterstützen und einer übermäßigen Steigerung des Zins-‘ußes
 vorzubeugen — gut erfüllen zu können, wat ihr u. a. das Recht
verliehen worden, bis zu ı Million Taler Noten zu emittieren. Sie sollten
zu mindestens !/, durch bares Geld, der Rest durch Staatspapiere, Stadtobligationen
 oder Pfandbriefe gedeckt sein. Die Bestimmungen weichen
also etwas von den Normativbedingungen ab.
Die Ritterschaftliche Privatbank in Stettin, die sich anfangs
gesträubt hatte, „in die Kategorie von künftig zu konzessionierenden
Privatbanken gebracht zu werden“, unterwarf sich 1849 den Normativvedingungen,
 nachdem ihr einige kleine Konzessionen gemacht worden
waren. Ihr folgte 1850 die Bank des Berliner Kassenvereins.
Weiter entstanden dann als Aktienbanken im Jahre 1855: die Kölnische
 Privatbank, die Magdeburger Privatbank und die Privatbank
 zu Königsberg, 1857: die Privatbank zu Danzig und die
Provinzial-Aktienbank des Großherzogtums Posen. Sie hatten
alle das Recht, bis zu je ı Million Taler Noten auszugeben.
Die Folgen der Normativbedingungen, die den Banken wenig Spielraum
 ließen, waren, daß an den preußischen Grenzen zahlreiche Zettelbanken
 entstanden, die durch Agenturen und Korrespondenten Geschäfte
in Preußen betrieben und dieses Land mit ihren Noten überschwemmten.

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