sine Einigung betr. Geschäftsführung und Deckung der Noten zwischen
len einzelnen deutschen Staaten nicht zu erzielen gewesen war, hatten
ainzelne von ihnen, dem Beispiele Preußens folgend, den Umlauf fremder
Noten in ihrem Lande untersagt, Wurde dieses Verbot im Privatverkehr
auch nicht immer strikt durchgeführt, so war doch dadurch, daß die
Landeskassen die Annahme der Noten verweigerten, die Umlaufsfähigkeit
dieser „wilden Scheine“ eingeschränkt und ihıe Weiterabgabe oft nur mit
ainem Disagio möglich. Diesem Zustande sollte ein Ende bereitet werden.
Wenn wir heute eine Deutsche Reichsbank besitzen und dem Ideal
ainer einheitlichen Banknote im Deutschen Reich ziemlich nahe gekommen
sind, so verdanken wir dies in erster Linie Ludwig Bamberger, der
schon 1871, als die‘ Regierung an eine Vereinheitlichung des Münzwesens
heranging, empfohlen hatte, die Reform mit der Schaffung einer Deutschen
Reichsbank zu beginnen. Als der von Otto Michaelis ausgearbeitete
Entwurf am 16. November 1874 an den Reichstag kam, erklärte Bamzerger:
 „Ich nehme kein Gesetz an ohne eine Reichsbank, und ich nehme
jedes Gesetz an mit einer Reichsbank‘, und er betonte auch ihre Wichtigzeit
 für die Durchführung der deutschen Goldwährung, indem er auf die
großen Verdienste hinwies, die die Bank von Frankreich ihrem Vaterjande
 in schweren Zeiten geleistet hatte, Nur durch eine Zentralbank
könne weiter eine Kontrolle über die anderen Notenbanken des Landes
ausgeübt werden. Diese wollte Bamberger nicht ohne weiteres beseitigen,
sondern die Neuregelung sollte „in vorsichtiger Anlehnung an bestehende
Verhältnisse“ vor sich gehen. Diese Ansicht vertrat auch Lasker, der
sich im übrigen für die Umwandelung der Preußischen Bank in eine
Deutsche Reichsbank erklärte.
War die Mehrheit der Abgeordneten, vor allem nach den. markanten
Ausführungen Bambergers und Laskers, für Errichtung einer Reichsbank,
30 gab es große Meinungsverschiedenheiten in betreff der Einzelfragen :
Nach welchen Prinzipien soll das neu zu schaffende Institut ausgestaltet
werden? Wie sollen vor allem die Noten gedeckt sein? Soll der Bank
Aas Recht verliehen werden, ungedeckte Noten auszugeben, und wie groß
soll dieser Betrag sein? Weiter von großer Wichtigkeit war: Wie soll
das Kapital der Bank beschafft werden? Soll das Reich die Mittel geben,
oder sollen, wie es bei der Preußischen Bank seinerzeit erfolgt war, Reich
und Private gemeinsam die Betriebsmittel aufbringen, oder soll das neue
Institut allein auf Privatkapital aufgebaut sein?
Ergebnis der langen Verhandlungen und Beratungen war das Bank-