Summen in ausländischen Wechseln angelegt hat, so tut sie es aus bankpolitischen
 Gründen. Durch ihren Devisenbestand ist sie in der Lage, im
Notfalle Gold aus dem Auslande heranzuziehen oder durch Verkauf der
Devisen einen Einfluß auf deren Kurs auszuüben.
Die Reichsbank kauft in Berlin und an allen Zweiganstalten von be«
kannten Firmen Wechsel und Schecks auf Belgien, Dänemark, England,
Frankreich, Holland, Italien, Norwegen, Österreich-Ungarn, Schweden und
die Schweiz an, und zwar wird die letzte den Bankanstalten bekannt gewordene
 amtliche Notiz der Berliner Börse zugrunde gelegt, nur beim
Ankauf von Wechseln und Schecks auf die Schweiz gilt bei den süddeutschen
 Bankanstalten die Kursnotiz der Frankfurter Börse. Auf Wechsel
mit einer Laufzeit von 14 Tagen und weniger, söwie auf Schecks wird
eine Ankaufsgebühr von 1, °%o des Rechnungsbetrages, mindestens aber
M 0,30 für das Stück, erhoben. Die Wechsel müssen in der Geldsorte
des Landes, in dem sie zahlbar sind, ausgestellt sein, den gesetzlichen
Anforderungen. bezüglich der Form und Stempelung entsprechen und die
Unterschriften von 3, mindestens aber 2 als zahlungsfähig bekannten
Personen oder Firmen tragen. Sie sind stets an die Order des Reichssankdirektoriums
 in Berlin zu girieren,
Hinsichtlich der Zinsberechnung und der Details usw. siehe die allgemeinen.
 Bestimmungen über den Geschäftsverkehr mit der Reichsbank,
Die Reichsbank verkauft auch Wechsel und Schecks auf das Ausland,
Die Anträge sind an diejenige Bankanstalt zu richten, zu deren Bezirk
der Antragsteller seinem Wohnsitz nach gehört,. und werden von dort
5rieflich, auf Kosten des Antragstellers auch telegraphisch, nach Berlin
weitergegeben.
Wechsel werden an einem Devisentage der Berliner Börse, d. i
Dienstags, Donnerstags oder Sonnabends, zum Tageskurse, am Nichtdevisentage
 zum zuletzt notierten Kurse, soweit sie im Portefeuille der
Reichsbank vorhanden sind, in kurzer, längstens 14tägiger Sicht abgegeben,
anderenfalls auftragsweise an der Börse beschafft, Die Ausschreibung von
Schecks auf die Korrespondenten der Reichsbank erfolgt täglich auf
Antrag.
Die Gebühren bei Verkauf von Wechseln und Schecks betragen
1° o vom Rechnungsbetrage, mindestens aber M 0,50 für jeden Posten
von Wechseln oder Schecks auf dasselbe Land. Die Gebühr kommt in
Wegfall, wenn der Käufer Wechseldiskont- oder Lombardgeschäfte mit
mindestens 10tägigem Zinsgewinn der Bank dagegen zuführt, oder wenn

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