Noten umzutauschen, Diese Bestimmung ist eine Ergänzung zu Art. 12
des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873, wonach Privatpersonen das Recht
verliehen wird, auf denjenigen Münzstätten, die sich zur Ausprägung auf
Reichsrechnung bereit erklärt haben, Zwanzigmarkstücke für ihre Rechaung
 ausprägen zu lassen, soweit diese Münzstätten nicht für das Reich
beschäftigt sind.
Die Währungspolitik der Reichsbank hat in den letzten Jahren
insofern eine wesentliche Änderung erfahren, als sie nicht nur ihren
Bestand in fremden Valuten wesentlich vermehrt hat, sondern auch in
hohem Maße darauf Bedacht war, ihren Goldbestand zu erhöhen.
Die auf Vermehrung der Metalldeckung gerichtete Politik der Reichsbank
 bewirkte ein Heraufsetzen des Goldpunktes für den Import von
Gold aus England nach Deutschland!). So wird gelegentlich der Import
von vollwichtigen Sovereigns aus englischen Kolonien, infolge des dem Arbiirageur
 gewährten Vorschusses für die Reisedauer, — bei der Reichsdank
 bis zu 3 Monaten (s. Band I S. 169) — sogar schon zur ungetähren.
 theoretischen Münzparität der Landesmünze, d. h. zum Vistakurse
von 20.43 ermöglicht. Nicht unwesentlich ist aber die durch die Wechselkurse
 zum Ausdruck gebrachte Konstellation der Zahlungsbilanz Deutschlands,
Die zur Unterstützung des Goldimportes durch die Reichsbank
gebrachten Opfer, die je nach Umständen jährlich einige hunderttausend
Mark betragen, sind im Interesse der Aufrechterhaltung und des Schutzes
der deutschen Währung unbedingt erforderlich. Im anderen Zusammenhange
 wird darauf noch zurückzukommen sein.
Unbedingt zuzustimmen ist Loewenherz?), wenn er sagt, daß eine
umfassende Stützung der Reichsbank durch die anderen Banken und
Bankiers geeignet ist, „eine wirksame Korrektur der Zahlumgsbilanz in
ihren sämtlichen Einzelheiten herbeizuführen und dadurch den Status des
Zentralnoteninstituts in jeder Weise, auch ‘hinsichtlich seines Goldhestandes,
 zu kräftigen.“
In Goldbarren und ausländischen Goldmünzen waren vorhanden
 am I. Januar 10913 337,334 Mill. M.
angekauft wurden für 317,450 »
654,784
Davon sind ausgeprägt oder verkauft 225,865
so daß im Bestande verblieben 428,919
I S. John R. Loewenherz in der Frankf, Ztg. vom 17. August 1913,
N A. a O0.