liegen (&amp; 1814 BGB.), werden bei sämtlichen Reichsbankhauptstellen und
Reichsbankstellen, sowie bei den Nebenstellen mit unbeschränktem Giroverkehr
 zur Verwahrung angenommen, sofern deren Einlieferung ohne
Zinsscheine, aber mit dem Talon erfolgt. Derartige Depots waren bei den
Bankanstalten Ende 1910—1913: 1620, 1786, 1850, 1925 Stück vorhanden,

Die Zahl der verschiedenen Effektengattungen betrug Ende 1913
4998. Hierauf sind im Laufe des Jahres 1913 an Zinsen, bezw. Gewinnanteilen
 125,16 Millionen M eingezogen. An Gebühren für die Depots
und für die An- und Verkäufe von Wertpapieren hat die Reichsbank
1913 2,05 Millionen M vereinnahmt, .
Einziehung von Wechseln, Schecks, Anweisungen usw. Neben
den Kreditgeschäften spielen bei den Banken eine nicht unwesentliche
Rolle die sog. indifferenten Geschäfte, d. h. Geschäfte, bei denen
es sich weder um eine Kreditnahme noch um eine. Kreditgewährung
handelt. Bei der Reichsbank kommt in dieser Beziehung neben dem
kommissionsweisen An- und Verkauf von Wertpapieren das Inkassogeschäft
 in Betracht, Wechsel, Anweisungen und Schecks auf inländische
Bankhäuser, die spätestens nach 14 Tagen an einem Bankplatz zahlbar
sind, nehmen die Bankanstalten von Personen und Firmen, die zu ihrem
Geschäftskreis gehören, zur Einziehung an, Da die Gebühren erheblich
 höher als bei den anderen Banken sind, ist dieser Geschäftszweig
der Reichsbank zu immer geringerer Bedeutung gelangt. Solche „Auftragspapiere“,
 zu denen auch gekündigte Wertpapiere gehören, wurden 1913
60381 Stück im Betrage von 122,72 Mill. M eingezogen. Die Gebühren
der Reichsbank hierfür betrugen 50700 M.
Bürgschaftsleistung. Auf Grund eines mit dem Königl. Preußischen
Finanzministerium getroffenen Abkommens hat die Reichsbank für gestundete
 Zoll- und Holzkredite gegen bei ihr hinterlegte lombardfähige
 Sicherheiten im Jahre 1913 für 4,24 Millionen M Bürgschaften
 geleistet, von denen am Jahresschluß noch für 2.26 Millionen M
n Kraft waren.
Hypotheken-Zahlungsverkehr, Seit dem ı. Februar 1908 ist bei
der Reichshauptbank, den Reichsbankhauptstellen, den Reichsbankstellen
und den von mindestens zwei Beamten verwalteten Reichsbanknebenstellen
 ein Hypotheken-Zahlungsverkehr eingeführt worden. Die Reichsbank
 nimmt Hypotheken-Dokumente aller Art, die Zug um Zug gegen
Zahlung an einen anderen ausgeliefert werden. sollen, zu getreuer Hand

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