Den Löwenanteil erhielt also die Reichsbank mit 250 Millionen M,
An zweiter Stelle rangierte das Noteninstitut in Bayern. Dort hatte seit
1834 die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank in München das
Notenmonopol — bis zu 12 Millionen Gulden durfte sie Noten ausgeben
 —, das sie durch Vertrag vom 20, März 1875 der von ihr als
Noteninstitut gegründeten Bayerischen Notenbank überließ, die sich den
Bestimmungen des $ 44 unterworfen hat,
Sofort nach Bekanntwerden des Bankgesetzes hielt es eine Anzahl
Notenbanken für das Beste, auf das Notenrecht zu verzichten.
Unterwerfen wir uns, 'so sagten sie sich, den fakultativen Vorschriften
des 8 44 des BG, nicht, so würden bei dem Kleinen Geltungsgebiete
unsere Noten so rasch zurückströmen, daß unser Notenemissionsrecht
ülusorisch würde. Die Mehrzahl der Notenbanken erwog daher nur,
ob der Nutzen aus dem Notenprivileg für sie voraussichtlich größer
sein werde als der Gewinn aus anderen Geschäften, die sie nun aufgeben
 mußten, oder ob es nicht für sie besser sei, wenn sie auf ihr
Notenprivileg überhaupt verzichteten und dafür andere Geschäftszweige
weiter ausbauten.
Auf Grund dieser Erwägungen verzichteten noch im Jahre 1875 13 Notenbanken
 auf ihr Privileg, unter ihnen auch die Leipziger Bank, die 1901
ein so unrühmliches Ende genommen hat, und die Bank des Berliner
Kassen - Vereins in Berlin, 2 weitere Noteninstitute, die Landgräflich
hessische konzessionierte Landesbank in Homburg und die Rostocker
Bank, folgten bald. 1877 war die Zahl der Privatnotenbanken von 32
‘ausschließlich der Reichsbank) auf 17 zurückgegangen.
Die noch weiter bestehenden Notenbanken hatten sich den Bestimnungen
 des $ 44 unterworfen, mit Ausnahme der Braunschweigischen
Bank'), die fürchtete, durch Aufgabe des Kontokorrentgeschäftes und
der Beschränkungen im Kreditverkehr große Einbuße zu erleiden. Die
Umlaufsfähigkeit ihrer Noten war daher auf das Herzogtum Braunschweig
oeschränkt, Die Bank verzichtete auch dann noch nicht auf ihr bis
1952 Jaufendes Privileg, als die Reichspost sich weigerte, ihre Noten anzunehmen,
 und als die Reichsbank erklärte, sie werde keinen Wechsel

7) Auch die Rostocker Bank, die in hohem Maße das Hypothekengeschäft
betrieb, hatte sich anfangs den Beschränkungen nicht unterwerfen wollen. Als die
mecklenburgische Regierung den öffentlichen Kassen die Annahme ihrer Noten
antersagte und deren Umlaufsfähigkeit dadurch noch weiter vermindert wurde,
verzichtete sie (1877) auf das Notenprivileg.
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