Deutschland“ oder, was dasselbe ist, nach „Abschaffung der Privatnotenbanken“.
 Da aber Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen
zroßen Wert auf die Erhaltung ihrer Noteninstitute legten und diesen
Wunsch auch kraft ihrer Stimmenzahl im Bundesrat durchzusetzen in
der Lage waren, kam es zu solchen radikalen Änderungen nicht.
Um aber zu verhüten, daß die Privatnotenbanken, wie sie es häufig
zetan hatten, auch weiterhin die Diskontpolitik der Reichsbank störten,
'ndem sie Wechsel zu einem niedrigeren Satze als diese ankauften, schlug
der Regierungsentwurf von 1899 vor, die Privatnotenbanken zu verpflichten,
 nicht unter dem Satze der Reichsbank zu diskontieren, Im
Gesetz wurde diese Vorschrift etwas gemildert: Die Privatnotenbanken
mußten sich bis zum 1. Dezember 1899 verpflichten, vom ı. Jan. 1901 ab
nicht unter dem gemäß $ 15 des BG. öffentlich bekannt gemachten Prozentsatze
 der Reichsbank zu diskontieren, sobald dieser Satz 4°[{ erreicht
oder übersteigt. Beträgt der Diskont weniger als 4°, und diskontiert auch
die Reichsbank noch zu einem geringeren Satze, so ist es den Privatnotenbanken
 gestattet, 1% unter diesem Satz, sonst 1)", unter dem
»ffiziellen Satze zu diskontieren.
Die neben der Braunschweigischen Bank — diese kam nicht in Beiracht,
 da sie sich den beschränkenden Bestimmungen des $ 43 des BG,
nicht unterworfen hatte — noch bestehenden 6 Privatnotenbanken hatten
aun die Wahl, sich diesen, ihren Geschäftskreis weiter einengenden Bestimmungen
 zu unterwerfen oder ihr Notenrecht aufzugeben. Sie fügten
sich zunächst diesen Bestimmungen.
Im März 1901 aber verzichtete die letzte preußische Privatnotenbank,
die Frankfurter Bank, und im April 1902 die Bank für Süddeutschland
auf ihr Notenrecht. Die Frankfurter Bank widmete sich hauptsächlich dem
soliden Depositengeschäft und der Verwaltung und Aufbewahrung von
Wertpapieren, während die Bank für Süddeutschland in die Bank für
Handel und Industrie aufging. 1905 gab auch die Braunschweigische
Bank das Notenrecht, aus dem sie keinen allzu großen. Nutzen gezogen
hatte, auf und fusionierte mit der Braunschweigischen Kreditanstalt,
Was das Bankgesetz und die Novelle von 1899 bezweckt hatte, die
Zahl der Notenbanken in Deutschland herabzumindern, war erreicht
worden. Neben der Reichsbank bestehen heute nur noch 4 Noteninstitute,
Da im 3. Teil die Frage der Zweckmäßigkeit ihres Fortbestandes aufgeworfen
 werden wird, wollen wir sie im einzelnen betrachten.