c) Geschäftspolitik der deutschen Privatnotenbanken.
Die Bayerische Notenbank!) trat am 3. November 1875, also
fast gleichzeitig mit der Reichsbank, ins Leben. Da sie die letzte der
Notenbanken war, so konnte man die anderweits gesammelten Erfahrungen
Dereits in ihrem Statut und dem von der Regierung mit der Bank abgeschlossenen
 Vertrage verwenden. Hiernach war die Bank verpflichtet,
sich allen in $ 44 angegebenen Bestimmungen des Bankgesetzes zu unterwerfen.
 Verboten war ihr, ohne Zustimmung der bayerischen Staatsregierung
auf ihre Befugnis zur Ausgabe von Banknoten ganz oder teilweise zu
verzichten oder wegen einer derartigen Verzichtleistung mit einer anderen
Bank eine Vereinbarung abzuschließen.
Die Bank eröffnete ihren Betrieb mit 6 Filialen und 28 Agenturen.
Durch dieses weit verzweigte Filialnetz, den Umfang des steuerfreien
Notenkontingents, die Höhe ihres Stammkapitals (15 Millionen M, auf die
50 %% eingezahlt wurden), und die Größe des ‘Geltungsgebietes ihrer Noten
hatte sie einen weiten Vorsprung vor der Mehrzahl der anderen Notendanken,
 Auch die Konkurrenz der Reichsbank, die am 1. Januar 1876
mit I Reichsbankhauptstelle, 2 Reichsbankstellen und 8 Reichsbanknebenstellen
 in Bayern ihren Einzug gehalten hatte, brauchte sie nicht zu
fürchten, sondern sie betrachtete sich vielmehr als eine Ergänzung dieses
Instituts. Die Reichsbank als Zentralbank des Reiches durfte vor allem
in der ersten Zeit ihren Verwaltungsapparat nicht derart belasten, daß sie
auch an den kleinsten Orten Filialen eröffnete, sie konnte weiter auch
in der Kreditgewährung nicht so weit gehen als die Bayerische Notenbank,
 die die Verhältnisse besser zu überschauen vermochte.
So war für beide Banken ein Wirkungskreis vorhanden: Die Reichsbank
 schloß die bedeutenden Industrie- und Handelsplätze Bayerns dem
nationalen Kreditmarkt an, und der Wunsch, Vorteile, die sie gewährte,
zu erlangen, war noch größer als der Partikularismus des bayerischen
Volkes?), Die Bayerische Notenbank erleichterte den Zahlungsverkehr
innerhalb Bayerns und hatte sich als Aufgabe gestellt, den lokalen Kredit
zu individualisieren und als Mittelglied zwischen Reichsbank und offenem
Geldmarkt zu dienen®).

1) 5. a. Carl Heil, Die Reichsbank und die Bayerische Notenbank in ihrer
gegenseitigen Entwickelung. Leipzig 1900.
*) S. Carl Heil, a. a. O0, S. 15.
®) S. den Geschäftsbericht der Bank von 1886,
65 Obst, Bankpolitik,

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