den Betrage 10°, dem Reservefonds zugeschrieben, die je zur Hälfte auf
Anteilseigner und Reich entfallen. Infolgedessen hatte die Bank ans Reich
zu zahlen:

I911: 14863513 M
1912: 21774645 »
1913: 31020555 »
Summa 67658713 M, d.h. im Durchschnitt 22552904 M.

Die Bayerische Notenbank muß, so lange ihr Notenausgaberecht
besteht, von dem Reingewinn, der sich ergibt, nachdem sie auf ihr
Grundkapital von 7!/, Millionen M 41%, Dividende verteilt und die notwendigen
 Rücklagen gemacht hat, den festen Betrag von 53150 M
jährlich an die Staatskasse abführen. Sollte in einem Jahre der Überschuß
über den vorbezeichneten Reingewinn zur Erfüllung der bedungenen
Leistung nicht ausreichen, so muß die Summe aus dem Überschuß der
nächstfolgenden Jahre, und ist auch dies nicht möglich, bei der Liquidation
 der Bank aus dem Reservefonds gedeckt werden. Da der Ertrag
des Instituts günstig war, so erhielt der Staat in jedem der drei letzten
Jahre 53150 M.
Die Sächsische Bank hat Abgaben an den Staat von ihrem Reingewinn
 nicht zu leisten.
Bei der Württembergischen Notenbank erhalten die Aktionäre
vom Gewinn zunächst eine Dividende von 4'/,°, dann kommen 20°
in den Reservefonds, bis dieser 25° des Grundkapitals beträgt. Aus dem
Überschuß dürfen höchstens 20°, für die den Beamten der Bank vom Aufsichtsrat
 vertragsmäßig zugesicherten Tantiemen verwendet und die Dividende
 bis zu 5%, ergänzt werden. Von dem alsdann noch verbleibenden
Rest hat die Bank, so lange sie sich im Besitz der Befugnis zur Notenausgabe
 befindet, 33!/,° dem Staat zu zahlen. Dessen Gewinnanteil betrug
 auf Grund dieser Bestimmungen für
1911: 35833 M
[912: 50258
913: 101700 „
Summa 187791 M, d.h. im Durchschnitt 62597 M.

Vom Reingewinn der Badischen Bank erhalten zunächst die Aktionäre
4°lo Dividende. Von dem noch verbleibenden Gewinn können bis zu
25° für Tantiemen. verwendet und die Dividende bis zu 5° des Grundkapitals
 erhöht werden. Von dem nun noch vorhandenen Rest entfällt auf
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