sind sie zur Einlösung der Noten nicht genötigt, Weiter ist die Gesellschaft
 verpflichtet, ihre Noten bei allen ihren Anstalten zum Nennwert
in Zahlung zu nehmen.
5°% Notensteuer ist an den Fiskus des deutsch - ostafrikanischen
Schutzgebietes zu zahlen, wenn der Notenumlauf den doppelten Betrag
des Barvorrates überschreitet, mit der Einschränkung, daß Steuer nur von
dem Betrage berechnet wird, der die Summe von 500000 Rupien übersteigt.
 Die Feststellung der Steuer erfolgt, im Gegensatz zu den Bestimmungen
 des deutschen Bankgesetzes, nur einmal monatlich. Betrachten
wir die, Berechnung an einem Beispiel:
Am 20. eines Monats — der Notenumlauf von diesem Tage ist für
die vorgeschriebenen Nachweisungen zugrunde zu legen — betrug, nehmen
wir an, der Kassenbestand 1505 000 Rupien.
Noten liefen um . . . . . 2058000 Rupien
steuerfrei waren. . . . . . 2010000 m
mithin steuerpflichtig . , . 48000 Rupien
Es wären also (5, °) Notensteuer) 200 Rupien zu zahlen‘).
Wie 3 der deutschen Privatnotenbanken, muß auch die Deutsch-Ostafrikanische
 Bank, wenn der Gewinn eine bestimmte Höhe erreicht hat,
sine Abgabe an den Staat entrichten, Nachdem die statutenmäßig festgesetzten
 Summen an den Reservefonds und den Verwaltungsrat abgeführt
 sind und die Anteilseigner eine Dividende bis zu 5° des eingezahlten
 Grundkapitals erhalten haben, wird der etwa noch verbleibende
Rest hälftig an die Anteilseigner und den Landesfiskus des deutsch-ostafrikanischen
 Schutzgebietes geteilt ?).
Die Bestimmungen hinsichtlich der Aufhebung und des Erwerbes
der Bank seitens des deutsch-ostafrikanischen Landesfiskus
sind denen des 8 41 des Bankgesetzes nachgebildet.

1) In ihrem Jahresbericht für 1913 schreibt die Bank: „Im Frühjahr des Berichtsjahres
 trat eine empfindliche Knappheit an Silberrupien ein; unserer Zweigniederlassung
 in Daressalam gelang es infolgedessen nicht, die erforderliche Deckung
von 50% für die ausgegebenen Noten zu beschaffen. Für die Monate März bis Sep-;‚ember
 hatten wir daher Notensteuer zu zahlen, die sich laut Bilanz auf M 14.185,77
beläuft. Um dem Mangel an Silberrupien zu begegnen, wurden vom Kaiserlichen
Gouvernement starke Neuprägungen vorgenommen, Unsere Zweigniederlassung in
Daressalam konnte infolgedessen‘ im Oktober genügend Silber an sich ziehen und
für den Rest des Jahres die Notensteuer vermeiden.“
%) Für das Jahr 1913 betrug der Gewinnanteil des Landesfiskus 45005 M.