eines Beschlusses des Generalrates bei beiden Regierungen die Aufnahme
 der Barzahlungen zu beantragen, Damit die Bank ihren Verpflichtungen
 nachkommen kann, muß der Generalrat für ein genügendes
Deckungsverhältnis der Noten Sorge tragen, Der Gesamtbetrag der um-'aufenden
 Noten muß mindestens zu ?%, durch gesetzliches Metallgeld
österreichischer oder ungarischer Prägung, durch inländische Handelsgoldmünzen
 oder ausländische Goldmünzen oder durch Barrengold, der Rest,
zuzüglich aller sofort fälligen Verbindlichkeiten, bankmäßig gedeckt sein.
Zur bankmäßigen Deckung dürfen dienen:
a) statutenmäßig diskontierte Wechsel und Effekten;
b) statutenmäßig beliehene Edelmetalle, Wertpapiere und Wechsel;
c) statutenmäßig eingelöste, verfallene Effekten und Kupons; N
4) Wechsel auf auswärtige Plätze, die hinsichtlich der Laufzeit und
der Verpflichteten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und
ferner ausländische Banknoten,
Machen wir dies an dem auf Seite 103/4 abgedruckten Wochenausweis
 klar:
Der Banknotenumlauf, der metallisch zu zwei Fünftel (40°)
zu decken war, belief sich auf . K 2028024110
Der Metallschatz betrug 2... . . +. . » 1440878620
a. h. 71% des zu deckenden Notenumlaufs, ;
Bankmäßig waren zu decken:
der Rest des Notenumlaufs . . .
ınd die sonst fälligen Verbindlichkeiten:
Siroguthaben, sonstige Guthaben und
Forderungen . . . » 177316676
Bankmäßig zu deckender Gesamtbetrag K 764462166
dem Ausweis bestand num folgende bankmäßige Deckung:
Diskontierte Wechsel, Warrants u. Effekten K 748068094
Darlehen gegen Handpfand . . . +. » 125340400
Eingelöste verfallene Effekten und Kupons ‚, 63924
Wechsel auf auswärtige Plätze und ausländische
 Noten . . 2. 0... . »„ 25792721
Zusammen K 899265139
Der nach dem vorliegenden Ausweise bankmäßig
 zu deckende Gesamtbetrag von . . . » 764462166
war demnach überdeckt mit . K 134802073.

Nach

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