die von bestimmten öffentlichen Lagerhäusern ihres Standortes ausgestellt
sind, auf Kronenwährung lauten, mit der Unterschrift von 2 der Bank
als zahlungsfähig bekannten Verpflichteten versehen und längstens binnen
3 Monaten zahlbar sind.
Welche Warengattungen „warrentable“ sind, und mit welchem Prozentsatze
 höchstens die Beleihungen stattfinden, besagen die „Bestimmungen
für den Geschäftsverkehr“,
Insgesamt wurden von der Bank im Jahre 1913 4,21 Millionen Wechsel
im Betrage von 7565,3 Millionen K diskontiert.
Die Bank gewährt Darlehen gegen Unterpfand. auf nicht länger
als 3 Monate, Als Unterpfand dürfen nur dienen Edelmetalle, Wertpapiere
und Wechsel; im Gegensatz zu Deutschland also nicht Waren, Der
Generalrat setzt die Bedingungen für die Beleihung von Edelmetallen
und Wechseln fest und bestimmt, welche Effekten und mit welcher Quote
des Kurswertes, eintretendenfalls, bis zu welchem Gesamtbetrage sie beliehen
 werden können,
Mit 90%, des Nennbetrages werden Partial-Hypothekaranweisungen
und Kgl. ungarische Tresorscheine beliehen, mit 85% des Kurswertes
die Pfandbriefe der Österreichisch-ungarischen Bank.. In Klasse III, beleihbar
 mit 75° des Kurswertes, sind österreichische und ungarische
Staatsanleihen, Eisenbahnprioritäten, Pfandbriefe, Stadtanleihen und einige
Aktien von Transportunternehmungen. Klasse IV, beleihbar mit 60°% des
Kurswertes, enthält Aktien von 4 Industrieunternehmungen.
Der Zinsfuß für Darlehen auf Staatsrenten, Partial-Hypothekaranweisungen,
 Österreichische Staatsschatzscheine, ungarische Tresorscheine, ungaische
 Staatskassenscheine und Pfandbriefe der Österreichisch-ungarischen
Bank ist !/,°, für Darlehen auf andere Effekten 1° höher als der offizielle
 Bankdiskontsatz. Für neue Darlehen, bezw. für jede Darlehnserhöhung
werden Zinsen für mindestens 15 Tage berechnet.
Im Jahre 1913 hatten die Darlehen
den höchsten Stand am 7. Januar mit. 320089000 K
den niedrigsten Stand am 15. Juni mit 210978000 K
Durchschnittlich beliefen sie sich auf. 2236906000 K

d) Gold- und Devisenpolitik.
Solange die Verpflichtung der- Bank, ihre Noten einzulösen, suspendiert
 ist, besteht theoretisch kein Hindernis, daß die Wechselkurse über
den Goldpunkt hinaus steigen, was gleichbedeutend mit einer Entwertung

[00