der Valuta wäre, Wenn die Wechselkurse trotzdem stabil waren, so ist
dies der Gold- und Devisenpolitik der Bank, die für andere Zentralnoteninstitute
 vorbildlich ‚gewesen ist, zu danken, Sie kauft und verkauft
Devisen und hält an ausländischen Plätzen zeitweise größere Guthaben,
Im Jahre 1901 ist der staatliche Verwechslungsdienst und der Golddienst
 der beiden Staaten der Bank übertragen worden. Bei den beiden
Hauptstellen und bei sämtlichen Filialen werden Goldbarren unter
folgenden Bedingungen angekauft: Jeder Goldbarren muß ein Gewicht
von. mindestens 21% kg und einen Feingehalt nicht unter %%).9 haben.
Barren von geringerem Gewicht werden zwar angenommen, jedoch wird
für jedes kg eine Scheidegebühr von 4 K berechnet, Der Ankaufspreis
beträgt 3278 K für das kg Feingold. Bei Barren, die nicht mit einem
Probierscheine des Hauptmünzamtes Wien oder in Kremnitz eingeliefert
werden, ist eine Probiergebühr von 2 K für jeden Barren zu entrichten.
Goldmünzen, soweit nicht ein besonderer Tarif dafür besteht, ferner
Goldsand und Goldstaub kauft die Bank zum gleichen Preise und zu
ähnlichen Bedingungen an.
Sämtliche Bankanstalten übernehmen auch Aufträge zum kommissionsweisen
 Ankauf und Verkauf von Gold- und Silbermünzen
and ausländischen Noten, sowie zur Beschaffung von Schecks auf
ausländische Plätze.
Auf Verlangen leisten die Bankanstalten sofort bei Einlieferung der
zum Verkauf übergebenen Münzen und Noten, sofern sie an der Wiener,
bezw. Budapester Börse lieferbar sind, eine 90°ige zinsfreie &amp; Conto-Zahlung;
 und bei Ankaufsaufträgen liefern sie, nach Maß ihres Vorrates,
 sofort für 90% des erlegten Barbetrages die verlangten
Münzen oder Noten aus. In beiden Fällen wird der Auftrag an die
betr. Hauptanstalt telegraphisch übermittelt, so daß nach Eintreffen der
telegraphischen Rückantwort die definitive Abrechnung noch am selben,
spätestens am nächsten Geschäftstage erfolgen kann. Die Provision beträgt
 1/°/, mindestens aber ı K bei jedem Auftrag,
Daß die Umsätze auf Devisen- und Valutenkonto sehr erheblich gewesen
 sein müssen, besagt der darauf erzielte Gewinn, der sich für das
fahr 1913 auf 6,33 Millionen K belaufen hatte.
In dem Posten „Metallschatz“ finden wir dauernd die Angabe: „Goldwechsel
 auf auswärtige Plätze 60 Millionen K“. Der Bank ist es —
nach dem Gesetz von 1911 auch, wenn die Barzahlungen wieder aufgenommen
 sind -— gestattet, ihren Besitz an Wechseln auf auswärtige
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